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Aktualisiert: 12. Juni 2025
In den Stiftungsbetrieben soll die Ungebühr nicht einreißen, die in der Großindustrie vielfach zu finden ist, daß eine exorbitante Dotierung der leitenden Personen, außer allem Verhältnis zum objektiven wirtschaftlichen Wert ihrer Arbeitsleistung, in groben Kontrast tritt zu der notwendigerweise bescheidenen Entlohnung der Tätigkeit der großen Mehrzahl.
Es fällt mir, indem ich das feststelle, nicht ein, die Beweggründe der Bolschewisten irgendwie zu verdächtigen. Wie in jeder Revolutionsbewegung gibt es natürlich auch in dieser eine große Zahl Idealisten. Es gibt in ihr aber sicher auch andere Naturen. Indes lasse ich dies Moment dahingestellt. Es handelt sich hier um die Doktrin, um die Auffassungsweise und wie sie auf das Handeln der Bolschewisten zurückwirkt. Da aber gerade zeigt sich, wie sehr sie abweichen von der Auffassung des großen Meisters und Denkers Karl Marx! Sie geben fast gar keine soziale Bedingtheit für ihre Aktion zu. Ihnen genügt es, daß überhaupt mit etlicher Großindustrie auch ein Proletariat in dem Staate da ist, stark genug, um bei Ergreifung der Gewalt die aktive Rolle zu spielen. Aber sonst werden in den verschiedensten ihrer Schriften diejenigen Sozialisten, ob Marxisten oder nicht, die eine gewisse Reife des Proletariats und einen Reifegrad der ökonomischen Entwicklung als Bedingung der sozialistischen Umgestaltung betonen, verhöhnt, verspottet, oder aber beschimpft. Wie das letztere z.
Diese aber bestehen dann nicht kraft des Dienstvertrags; denn sie sind keineswegs mit diesem von selbst schon gegeben, sondern sie entwickeln sich nur möglicherweise aus den die Vertragserfüllung begleitenden tatsächlichen Umständen möglicherweise aber auch nicht, weil oft genug in der Großindustrie mehrere jahrelang in täglichem Verkehr miteinander stehen können, ohne dadurch irgendwie menschlich einander näher zu kommen.
Denn in der Zwitterform zwischen Kleingewerbe und Großindustrie hätte, der inneren Widersprüche wegen, die Werkstätte nicht für lange Zeit sich halten können: ein bloßes Fortvegetieren wäre ihr Schicksal geworden und dabei wäre der Fortschritt, den der Grundgedanke von Zeiss in sich trug, auf halbem Wege stecken geblieben.
Die Berechtigung solcher Erwartungen an sich durchaus zugegeben, wird diese Hilfe doch nicht der Erhaltung und Ausbreitung des eigentlichen Handwerks zugute kommen, sondern nur dem Übergang vieler vom Handwerk zum Klein-Unternehmertum und der Konkurrenzfähigkeit des letzteren gegenüber der Großindustrie.
Jener äußere Aufschwung führte bald zu einem Mißverhältnis zwischen der inneren Organisation und dem Umfang der geschäftlichen Tätigkeit: hinsichtlich der ersteren stand die Werkstätte in allen wesentlichen Stücken noch auf dem Boden des kleingewerblichen Betriebs in der Gliederung der technischen Arbeit, der inneren Einrichtung und der kaufmännischen Verwaltung während der Umfang der Produktion, die Größe des Personals und die Ausdehnung der geschäftlichen Beziehungen längst dem Kleingewerbe entwachsen waren und schon durchaus dem Maßstab der Großindustrie entsprachen.
Die Regierung verstand die günstige Handelslage des Staates geschickt auszubeuten, sie begnügte sich mit sehr niedrigen Finanzzöllen, welche einen schwunghaften Durchfuhrhandel nach Baden lockten und den Staatskassen reichen Ertrag brachten. Die Großindustrie konnte unter diesem Systeme freilich nicht Fuß fassen; sie galt im Finanzministerium für überflüssig.
Solange beide Balken zusammenhalten, hofft man, daß die Arbeiterschaft auch in schlechten Zeiten festen Boden unter den Füßen behalten und daß in Jena die bürgerliche Gemeinde dauernd von den Lasten verschont bleiben werde, die anderwärts ihr aus der Entwicklung der Großindustrie erwachsen sind.
Januar 1905 mit dem Tode. Jena, 15. Juni 1906. Dr. S. Czapski. Instrumentenkunde 1905, 3. Inhalt. Seite II. Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen Bestehens der Optischen Werkstätte 60-101 III. Über Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der Großindustrie . 102-118 IV. Über die Grundlagen der Lohnregelung in der Optischen Werkstätte 119-156 V. Zur Frage der Sonderbesteuerung des Konsumvereins 157-169
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