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Aktualisiert: 14. Mai 2025
Damit aber beide Balken zusammenhalten, müssen sie verbunden sein durch einen besonderen Bolzen: das ist die Gewinnquote, die in guten Zeiten einen Teil des Arbeitseinkommens von den Schwankungen des Geschäftsganges abhängig macht. An diesem Bolzen sitzt nun auch, nach außen allein sichtbar, eine hübsche Rosette: das Erfreuliche, was der Gewinnanteil für die Beteiligten hat.
Von dem Gewinnanteil ausgeschlossen sind nur die Mitglieder des Vorstandes der Firma, nämlich die Personen, in deren Hand die Feststellung der Gewinnquote gelegt ist damit ihnen dabei das Ansehen völliger Uninteressiertheit gewahrt bleibe.
Es stellte sich nämlich heraus, daß die Maximen für die Regelung der wirtschaftlichen Interessen des Personals, die in dem hiesigen Betrieb bis dahin ohne rechtliche Verbindlichkeit, nur praktisch geübt, zur Geltung gekommen waren, durchaus nicht anders zu rechtsverbindlichen Vorschriften ausgestaltet werden konnten als dadurch, daß in Zukunft der Arbeitsertrag des Personals zu einem gewissen Teil von dem jeweiligen Reinertrag des Unternehmens in geordneter Form abhängig gemacht, also in einen Gewinnanteil verwandelt würde.
Indes hat jene ökonomische Wirkung bei den gelungenen Versuchen mit der Gewinnbeteiligung öfters eine große Rolle gespielt. Gerade LECLAIRE verdankt zweifellos einen großen Teil seines Erfolgs der Wirkung, welche bei ihm der Gewinnanteil als Prämie übte.
Damit aber meine nachfolgende Ausführung nicht als hierzu in Widerspruch stehend erscheine, weise ich ausdrücklich darauf hin, daß jenes ablehnende Urteil die Sache nicht schlechthin und bedingungslos trifft, sondern nur »angebrachtermaßen«: weil das Lohnsystem, dem der Gewinnanteil angehängt wird, im übrigen kein Element der Stetigkeit in sich enthält, keinerlei Garantie dafür bietet, daß nicht die Gewinnquote dem gewöhnlichen Arbeitslohn vorher entzogen sei.
Um mehr Eindruck zu machen, hatte man beschlossen, daß Magda und Kienast am gleichen Tage heiraten sollten. Kienast war eingetroffen, und Diederich betrachtete ihn manchmal mit Unruhe, weil Kienast sich den Bart hatte abnehmen lassen, den Schnurrbart an den Augenwinkeln trug und auch schon blitzte. In den Verhandlungen über Magdas Gewinnanteil zeigte er einen schreckenerregenden Geschäftsgeist.
nur 23 Proz. als Nettoanteil der Firma an dem Gesamtertrag der Arbeit, also schon etwas unter der Grenze dessen, was ich als verteilbar gekennzeichnet habe. Das ist der Punkt, der etwas Unerfreuliches hat. Wenn unsere Einrichtungen nicht modifiziert werden, so würde im folgenden Jahre überhaupt kein Gewinnanteil mehr ausgezahlt werden können.
Jene Wirkung wird nämlich erst eintreten, wenn einmal schlechte Jahre kommen was doch niemand herbeiwünscht. Solange, es gut geht und ein Gewinnanteil gezahlt werden kann, werden die Beteiligten stillvergnügt ihn einstecken und nichts sagen. Erst wenn er einmal ausbleibt oder geringer ausfällt wie erwartet, werden sie kommen und fragen: wie hängt das zusammen, woher rührt das?
Der Gewinnanteil soll dem Arbeiter in guten Jahren durchaus nicht mehr zuwenden, als in solcher Zeit auch sonst ihm zukommen würde; Lohn plus Gewinnquote soll, der Absicht nach, nur dasselbe sein, was ohne die Einrichtung der Lohn allein ihm bringen müßte.
Der Lohn war im Durchschnitt etwas höher, als derjenige, welchen die in Geld entlohnten Arbeiter erhielten, nämlich 18-24 Mark pro Woche. In 7 Fällen wurde ausserdem pro 3 Mark ausgefahrenes Bier noch 10 Pfg. als Gewinnanteil ausbezahlt. Diese Gewinnbeteiligung der Kutscher ist erst neueren Datums, sie soll zuerst von den Brauereien eingeführt worden sein.
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