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Aktualisiert: 25. Mai 2025
Im ersten Verhör wiesen dieselben sämmtlich jedes Wissen von Zauberkünsten und jede Theilnahme an denselben einfach zurück, obschon ihnen von Anfang an mit Drohungen sehr ernst zugesetzt wurde. Daher schritt man alsbald zum =peinlichen= Verhör, zunächst mit der siebenzigjährigen Lisi Bossard. Diese alte Person wurde also »gesetzt«, dann »gebunden« und mit dem »kleinsten Stein aufgezogen« , gab aber hängend »unter erschrecklichem Geschrei aber =ohne Zähren=« auf die Fragen: »ob es nichts mit dem Teufel gehabt, ob es nichts verderbt, ob es nichts wissen wolle über das Schlüsselloch, ob es kein Vieh verderbt«, ein beharrliches »Nein« zur Antwort, worauf zu schärferen Torturen vorgegangen wurde,
»Ebenso soll das Anna Maria Bossard ausgeführt, mit feuerigen Zangen gerissen und verbrannt werden. Dieselben alle vier sollen zu Pulver und Asche verbrannt, nochmals die Asche unter das Hochgericht vergraben werden, damit ferner Niemandem kein Schade geschehen könne.« =Anna Maria Petermann= wurde an einem Pfahl erwürgt und vorher mit feurigen Zangen gezwickt.
»Das arme Mensch =Theresia Bossard= soll gleich der anderen zur Stadt hinaus auf den gewohnten Richtplatz geführt und alldort die rechte Hand abgehauen und da sie den Strick am Hals und noch lebendig, die Zunge mit einer feuerigen Zange aus dem Mund gerissen, auch mit einem Strick an einer Stud erwürgt werden.«
Zum Schlusse unserer Berichterstattung über diesen Prozess theilen wir noch folgende in demselben vorgekommenen Erkenntnisse mit: »Ueber die arme Sünderin =Elisabeth Bossard=, weilen diese vor vierzig Jahren durch Ableugnung Gottes und seiner Heiligen, auch wegen begangenen gottesschänderischen Verunehrung des Hochwürdigsten solche unmenschliche Verderbungen, nicht minder auch mit Vermischung mit dem Teufel sich entsetzlich verfehlet, dass diese arme Person vor dem Thurm hinter sich in ein Karren gesetzt, dreimal mit feurigen Zangen gerissen, als zum erstenmal allhier gleich nach Ablesung des Urtheils an der rechten Hand, das andere Mal am rechten Fuss gleich vor der Stadt auf der Schanze, und das dritte Mal gleich innerhalb des Schützenhauses an dem linken Fusse; hernach mit einem Vierling Pulver am Hals lebendig verbrannt, und also vom Leben zum Tode hingerichtet werde.«
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