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Aktualisiert: 6. Mai 2025
Zum Schlusse unserer Berichterstattung über diesen Prozess theilen wir noch folgende in demselben vorgekommenen Erkenntnisse mit: »Ueber die arme Sünderin =Elisabeth Bossard=, weilen diese vor vierzig Jahren durch Ableugnung Gottes und seiner Heiligen, auch wegen begangenen gottesschänderischen Verunehrung des Hochwürdigsten solche unmenschliche Verderbungen, nicht minder auch mit Vermischung mit dem Teufel sich entsetzlich verfehlet, dass diese arme Person vor dem Thurm hinter sich in ein Karren gesetzt, dreimal mit feurigen Zangen gerissen, als zum erstenmal allhier gleich nach Ablesung des Urtheils an der rechten Hand, das andere Mal am rechten Fuss gleich vor der Stadt auf der Schanze, und das dritte Mal gleich innerhalb des Schützenhauses an dem linken Fusse; hernach mit einem Vierling Pulver am Hals lebendig verbrannt, und also vom Leben zum Tode hingerichtet werde.«
Die Kolonie in Spitzbergen hörte aber davon, und indem jeder Einzelne dort sich rein gegen jenen Bösewicht halten konnte, schrieb sie an das Gericht und verbat die Verunehrung. Man wankte von einer Meinung zur anderen. Seit mehr als einem Jahrhundert war in Europa keine Todesstrafe zuerkannt worden, es gab keine Henker und Hochgerichte mehr.
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