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Aktualisiert: 18. Mai 2025
Aber der Gevattermann, den noch niemand angeführt hat, machte ein paar grosse Augen. "Guter Freund, das ist nicht mehr der nämliche Ring, den Ihr mir vor zwei Minuten gezeigt habt. Dieser Stein ist zwanzig Kreuzer wert zwischen Brüdern. So macht man sie bei Sankt Blasien im Eieli in der Glashütte."
Niemals hat irgend eine Herrschaft über uns zu Recht bestanden, nicht der Fürst von St. Blasien, nicht die Franzosen, nicht der Großherzog von Baden! Und niemals bestand die österreichische Herrschaft zu Recht! Wir verweigern auch dieser Herrschaft die Huldigung! Nur der Kaiser ist Schutzherr über uns und die Schweiz!
Auf fiktive alte „Handfeste und Privilegy“ pochend wollten sie sich, nachdem es mit allerlei Mitteln gelungen war, sich von St. Blasien loszukaufen, auch der österreichischen Herrschaft gegenüber zur reichsunmittelbaren freien Bauerngrafschaft emporringen.
Unser ärgster Feind, das Kloster zu St. Blasien, wird bald nicht mehr sein!“ Jähe Überraschung fährt durch die Menschenmenge, und laute Rufe tönen zum nächtlichen Himmel. „Ruhe! Das Kloster wird aufgehoben werden! Ich, der Nachfolger Albiez', sage es euch! Und haben wir diesen Feind los, so winkt die alte Freiheit wieder, die uns dort drüben die freien schweizer Berge verheißungsvoll zuwinken!
Fußnoten: Die Bewohner des Hauensteins hatten sich im Mittelalter dank seiner kraftvollen Einungsverfassung zu einer Bauernschaft zusammengeschaart, die später sich energisch gegen Leibeigenschaft und jegliche Bedrückung, namentlich gegen die Hoheit des Klosters St. Blasien wehrte.
Blasien vom Waldvogt mit Gefängnis und dreißig Thalern gebüßt und erst nach abgelegtem Handgelübde: „Fürder wider St. Blasien nicht zu schimpfen,“ entlassen. Der Brief ist fiktif, es wurde sogar in den Wiener Kanzleien nach etwaigem Konzept nachgeforscht, aber nirgends etwas gefunden. Die Mär von diesem Brief diente lediglich als Agitationsmittel.
Blasien erworben und dafür den Zehnten im ganzen Amte Waldshut an das Zurzacher Stift abgetreten. Darum erhob dieses letztere den Zehnten, bis zu dessen allgemeiner Ablösung, in folgenden acht badischen Nachbargemeinden: Kadelburg, Aettwil, Gortwil, Thiengen, Rheinheim, Küssennacht, Dangstetten und Bechtisbohl.
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