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Aktualisiert: 6. Mai 2025


Nach dem Nobilingattentat versicherte die gesamte nationalliberale Presse und bei den verschiedensten Gelegenheiten auch die Abgeordneten der Partei, daß sie jetzt bereit seien, ein scharfes Ausnahmegesetz gegen uns zu bewilligen. Damit war aber Bismarck allein nicht mehr gedient.

Wolle man diktatorische Gewalt, müsse man vor allen Dingen wissen: wer übt sie aus? Seine Partei könne kein Ausnahmegesetz wie das verlangte bewilligen, die Geschichte zeige, wohin diese führten und daß sie nichts nützten. Er machte darüber längere historische Betrachtungen. Weiter sprach er sich im Laufe der Rede für das Aufhören des Kulturkampfes aus.

Auch noch andere Symptome sprachen dafür, wie anders er die ganzen Vorgänge auffaßte. Das erste Ausnahmegesetz.

Bismarck hatte jetzt für seine Politik zwei Mehrheiten zur Verfügung. Eine nationalliberal-konservative Mehrheit für ein Ausnahmegesetz gegen uns und eine Mehrheit aus Konservativen und Zentrum, der sich der rechte Flügel der Nationalliberalen anschloß, für seine Zollpolitik.

Es half auch nichts, als Bismarck, vom Glück begünstigt, endlich erhielt, wonach er lange gelechzt, ein schneidiges Ausnahmegesetz gegen die ihm verhaßte und doch so gefürchtete Partei. Der Reichstag 1877. In der am 22. Februar eröffneten Reichstagssession spielten die sozialen Fragen eine hervorragende Rolle.

Der Urheber der Steuer nannte sich Bismarck, und dieser Bismarck wurde in den Stuben der Zigarrenarbeiter um dessen willen nicht geliebt. Aber dieser Bismarck hatte noch etwas anderes hervorgebracht, und das war das Ausnahmegesetz gegen die Sozialdemokratie. Asmussens Bruder Johannes aber war leidenschaftlicher Sozialdemokrat.

Vielen, die sich um Politik bisher kaum gekümmert hatten, galten wir jetzt als Feinde des Vaterlandes, die mit allen Mitteln bekämpft werden müßten. Der Weizen Herrn von Stumms, unseres grimmigen alten Gegners, blühte; er drohte mit der Revolution von oben, wenn die Flottenvorlage im Reichstag zu Falle käme. Und tatsächlich schien ein neues Ausnahmegesetz in Vorbereitung.

Daß man es wage, dem Reichstag einen solchen Gesetzentwurf vorzulegen, sei ein Zeichen dafür, wie tief man ihn einschätze. Man bekämpfe den Jesuitismus mit einem Ausnahmegesetz, und die Folge werde sein, daß sein Anhang größer werde, als er je gewesen. Die Masse der Menschen sympathisiere mit dem Verfolgten.

Das Verlangen Bismarcks nach einem Ausnahmegesetzentwurf gegen die Sozialdemokratie wurde bald erfüllt. Bereits am 12. Mai traf Bismarcks Entwurf für ein Ausnahmegesetz in Berlin ein, den 14. Mai war derselbe von seiner Kanzlei fertig gestellt worden und fand seine Zustimmung. Bereits am 16. wurde derselbe vom Bundesrat genehmigt

Juli 1878 angesetzt. Wenn es Bismarck nur um ein Ausnahmegesetz gegen die Sozialdemokratie zu tun gewesen wäre, so hätte er dieses auch ohne Auflösung des Reichstags bekommen.

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