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Aktualisiert: 16. Mai 2025


24: HR. I 7 n. 671, Hans. U. B. VI n. 528. 25: HR. I 7 n. 594, 609 § 6, 611, 623, 624 § 5, 671. 26: HR. I 7 n. 675-677, 685-688, 695, 713 § 11, 714, 720-722, 789, 800 § 33, 805. 27: Hans. U. B. VI n. 611-613, 643, 651, 658. 28: HR. I 8 n. 452, Hans. U. B. VI n. 723. 29: HR. I 8 n. 453 § 2, 454, 546 § 7. Siehe S. 74. 30: Hans.

Wie in den Worten: Heute wollen freie Worte reden wir am Freiheitsfest, so mag er oefter polizeiwidrig angesetzt und bedenkliche Fragen getan haben, wie zum Beispiel: Wie ward ein so gewaltiger Staat nur so geschwind euch ruiniert? worauf denn mit einem politischen Suendenregister geantwortet ward, zum Beispiel: Es taten neue Redner sich, einfaeltige junge Menschen auf. ^11 Bacch. 24; Trin. 609; Truc. 3, 2, 23.

Bis der Empfang vorüber war, das währte lange Zeit, 608 Manch rosigem Munde war da ein Kuß bereit. Noch standen bei einander die Königinnen reich: Das freuten sich zu schauen viel der Recken ohne Gleich. Da spähten mit den Augen, die oft gehört vorher, 609 Man hab also Schönes gesehen nimmermehr Als die Frauen beide: das fand man ohne Lug. Man sah an ihrer Schöne auch nicht den mindesten Trug.

Die oeffentliche Meinung war so entschieden wie moeglich oppositionell; es ist bezeichnend dafuer, dass die Besetzung der in den hoechsten geistlichen Kollegien erledigten Stellen durch die Buergerschaft anstatt durch die Kollegien selbst, die die Regierung noch im Jahre 609 durch Anregung der religioesen Bedenken in den Komitien zu Fall gebracht hatte, im Jahre 650 auf den Antrag des Gnaeus Domitius durchging, ohne dass der Senat es haette wagen koennen, sich auch nur ernstlich zu widersetzen.

Den ersten Sturm im Jahre 609 schlug der Senat ab, wobei namentlich der Scipionische Kreis fuer die Verwerfung des Antrags den Ausschlag gab. Aber im Jahre 650 ging sodann der Vorschlag durch mit der frueher schon bei der Wahl der Vorstaende gemachten Beschraenkungen zum Besten bedenklicher Gewissen, dass nicht die ganze Buergerschaft, sondern nur der kleinere Teil der Bezirke zu waehlen habe.

1: Daß die Hansen in der Zeit Eduards III. die hohen Wollsubsidien bezahlt haben, haben schon Keutgen S. 9 und Kunze in Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XLI dargelegt. Vgl. Hans. Gesch. Qu. VI n. 107-113, 162, 164, 170, 172, Hans. U. B. II n. 608, 609, Anhang 1. Wie verhält es sich aber mit dem sogenannten Pfund- und Tonnengeld?

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