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Aktualisiert: 4. Mai 2025


Es ist ganz klar, daß hier nicht von den hansischen Privilegien, wie Keutgen S. 28 meint, sondern von den vier englischen Forderungen die Rede ist. 30: HR. I 2 n. 190 §§ 7, 12. 31: Im Rezeß ist ihr Inhalt skizziert angegeben. HR. I 2 n. 190 § 12.

16: HR. I 8 n. 913, Hans. U. B. IV n. 835, Hans. Gesch. Qu. VI n. 227. 17: HR. I 3 n. 204 § 3. Vgl. Keutgen S. 86-91. Die dort angeführten Urkunden werden noch vermehrt durch den in Hans. U. B. IV n. 856 mitgeteilten Brief Richards an Lübeck und Stettin, in dem er den Grund der Arrestierung des Heinrich Nortmay mitteilte. 18: Der Orden gab 1386 seine Verluste auf 1374 Mark preuß. an.

1: Daß die Hansen in der Zeit Eduards III. die hohen Wollsubsidien bezahlt haben, haben schon Keutgen S. 9 und Kunze in Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XLI dargelegt. Vgl. Hans. Gesch. Qu. VI n. 107-113, 162, 164, 170, 172, Hans. U. B. II n. 608, 609, Anhang 1. Wie verhält es sich aber mit dem sogenannten Pfund- und Tonnengeld?

6: Es ist nicht richtig, daß die Gesandten zwischen Okt. 13 und Nov. 23 in London gewesen sind, wie Keutgen S. 12 Anm. 2 meint.

Schäfer. 8 Bde. Leipzig 1881-1910. Hirsch, Th., Danzigs Handels- und Gewerbsgeschichte unter der Herrschaft des Deutschen Ordens. Leipzig 1858. Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, hrsg. von Joh. Conrad. Neue Folge. 7. Bd. Jena 1883. Journals of the House of Lords. Keutgen, F., Die Beziehungen der Hanse zu England im letzten Drittel des 14.

Parl. Keutgen S. 11 sagt: "und wenn das Faßgeld dem immer für die hansischen Kaufleute gültigen entsprach, so betrug das Pfundgeld das Doppelte." Diese Annahme ist nicht richtig. Denn es wurden Kustume und Subsidie nebeneinander erhoben. Durch die Bewilligung einer außerordentlichen Abgabe wurde für diese Zeit der gültige Zolltarif nicht aufgehoben.

44: Die Gesandtschaft des Herzogs von Gloucester im Sept. 1391 hatte sicher den Zweck, die Verwicklungen, die aus der Entschädigungsfrage zu entstehen drohten, beizulegen. Infolge heftiger Stürme in der Nordsee mußte der Herzog aber wieder an der englischen Küste landen. Die Gesandtschaft unterblieb dann. Hans. U. B. IV n. 1065, vgl. Keutgen S. 75 Anm. 4. Kapitel.

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