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Aktualisiert: 11. Mai 2025
Berghaus gibt in seinem Memoir nur 3 Citate hierfür, Buch's Canarische Inseln, Plant's Polynesien und Allgem. Historie der Reisen zu Wasser und zu Lande XI, 406. Die beiden ersten Werke haben mich auf keine frühere Angabe zurückgeführt; das dritte konnte ich nicht zu Rathe ziehen.
Sie sind nicht Piraten nach Bynkershoek, Quaest. Iur. Publ. L. I C. XVII; zustimmend u. a. Kent, Int. Law 2. Aufl. S. 406 f., Pardessus I S. 33. Für Piraten halten sie u. a. Vattel, Le droit des gens II, VI § 78; Ortolan, Règles internationales et diplomatie de la mer 1853 I S. 252; Pradier-Fodéré, Droit international § 2492. So auch Bynkershoek a. a.
"Dir hat recht erkoren deiner Augen Schein: 406 Es ist die edle Brunhild, das schöne Mägdelein, Nach der das Herz dir ringet, der Sinn und auch der Muth." All ihr Gebaren dauchte König Gunthern gut. Da hieß die Königstochter von den Fenstern gehn 407 Die minniglichen Maide: sie sollten da nicht stehn Zum Anblick für die Fremden; sie folgten unverwandt.
Den ueberlieferten Jahreszahlen der Gruendungen darf mehr als den meisten der aeltesten Ueberlieferungen Glauben beigemessen werden, da die den italischen Staedten gemeinsame Jahreszaehlung ab urbe condita allem Anschein nach das Gruendungsjahr der Kolonien durch unmittelbare Ueberlieferung bewahrt hat. ^10 Als latinische Gemeinden erscheinen beide in dem sogenannten Cassischen Verzeichnis um 372 nicht, wohl aber in dem karthagischen Vertrag vom Jahre 406 ; in der Zwischenzeit also sind die Staedte latinische Kolonien geworden.
Wir meinen die feste Nilbrücke, im Februar 1872 eingeweiht; sie hat eine Länge von 406 Meter, hat auf dem rechten Nilufer eine Drehscheibe von 30 Meter Durchschnitt auf einem Thurme ruhend, der 50 Fuß tief in das Nilbett eingesenkt ist. Die Brücke hat 2,300,000 Frcs. gekostet. Ebenbürtig stellt sie sich den besten Brückenbauten der civilisirten Staaten an die Seite.
Waehrend die Italien und Sizilien betreffenden Bestimmungen des Vertrages von 406 unveraendert blieben, wurde den Roemern ausser der Befahrung der oestlichen Gewaesser jetzt weiter die frueher gestattete des Atlantischen Meers, sowie der Handelsverkehr mit den Untertanen Karthagos in Sardinien und Afrika, endlich wahrscheinlich auch die Festsetzung auf Korsika ^8 untersagt, sodass nur das karthagische Sizilien und Karthago selbst ihrem Handel geoeffnet blieben.
41: HR. II 1 n. 324; vgl. Reibstein S. 17. 42: HR. II 1 n. 383-385, 406, 421, 437. 43: HR. II 1 n. 392 § 5, 407; vgl. Reibstein S. 21 ff. 44: HR. II 1 n. 421, 429. 45: Die beiden andern Gesandten waren wegen der hohen Kosten zurückgerufen worden. HR. II 1 n. 392 § 20, 422. 46: HR. II 1 n. 430-433, 435-437; vgl. Reibstein S. 24 f. 47: HR. II 1 n. 430 § 9, 435, 522.
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