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Zudem war Herzog Maximilian auch hinsichtlich der Hallfahrten stets im Nachteil, den seine Räte erst hinterdrein entdeckten.

Das konnte Wolf Dietrich genehmigen, denn die Vertragsklausel besagte: „unbeschadet seiner Gefälle“, es mußte daher der Herzog die Summe von 34500 Gulden bezahlen, welche Summe ungefähr dem Wert der zwei nachgelassenen Hallfahrten entsprach. So hieß es zahlen, und dabei bezog der Herzog nicht einmal die Salzmenge für seine Summe.

Der Salzverschleiß bayerischerseits ging stetig zurück, man konnte die Masse Salz, welche vertragsmäßig von Salzburg zu übernehmen war, nicht mehr plazieren, und so unangenehm dies dem Herzog sein mußte: er war gezwungen, um Minderung der Salzübernahmen nachzusuchen, also täglich nur drei statt fünf Hallfahrten zu übernehmen.

Langsam sprach nun, jedes Wort überlegend, die Favoritin: „Nach allem, was mein gnädiger Herr eben erörtert, deucht mich: Im Vorteil wäre das Stiftsland, wenn in einem neuen Vertrag die Salzausfuhr auf eine bestimmte Frist festgelegt werden würde und Bayern sich verpflichtet, genau bestimmte Hallfahrten in dieser Zeit auszuführen.

Die Verhältnisse im Salzabsatz wurden aber immer schlimmer, Wolf Dietrich mußte um Reduktion der Hallfahrten auf deren zwei gebeten werden und jede Hallfahrt betrug jetzt 21000 Gulden, die in sieben Raten bezahlt werden mußten. So kam es dazu, daß Herzog Maximilian an Salzburg jährlich 38000 Gulden übergeben mußte, ohne irgend etwas dafür zu erhalten.