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Der Relation nach bezieht sich dieses Gefühl auf das Ich, als Substanz, entweder im reinen Selbstbewußtseyn, und wird dann Achtung unsrer höhern geistigen Natur, die sich ästhetisch im Gefühle des Erhabnen äußert; oder im empirischen, in Absicht der Congruenz unsrer besondern Willensformen mit dem Gesetze Selbstzufriedenheit, Scham vor sich selbst: oder auf das Gesetz, als Grund unsrer Verbindlichkeit die Achtung schlechthin, das Gefühl des nothwendigen Primats des Gesetzes, und unsrer nothwendigen Subordination unter dasselbe: oder, auf das Gesetz als Substanz gedacht, unser Ideal.

Gott muß, vermöge der Anforderung des Moralgesetzes an ihn, jene völlige Congruenz zwischen der Sittlichkeit und dem Glücke endlicher vernünftiger Wesen hervorbringen, da nur durch und in Ihm die Vernunft über die sinnliche Natur herrscht: er muß ganz gerecht seyn.

Diese Gesetzlichkeit des Triebes fordert nun die völlige Congruenz der Schicksale eines vernünftigen Wesens mit seinem sittlichen Verhalten, als erstes Postulat der an sinnliche Wesen sich wendenden practischen Vernunft: in welchem verlangt wird, daß stets diejenige Erscheinung erfolge, welche, wenn der Trieb legitim durch das Sittengesetz bestimmt, und für die Welt der Erscheinungen gesetzgebend gewesen wäre, hätte erfolgen müssen.

Der Begriff von etwas, das schlechthin recht ist , hier insbesondre von der nothwendigen Congruenz des Grades des Glücks eines vernünftigen, oder eines als solches betrachteten Wesens; mit dem Grade seiner sittlichen Vollkommenheit, ist in unsrer Natur, unabhängig von Naturbegriffen, und von der durch dieselben möglichen Erfahrung, a priori da.

Und hier sind wir denn zugleich unvermerkt über eine, von keinem Gegner der critischen Philosophie, so viel ich weiß, bemerkte, aber darum nicht minder sie drückende Schwierigkeit hinweggekommen: wie es nemlich möglich sey, das Sittengesetz, welches an sich nur auf die Willensform moralischer Wesen, als solches anwendbar ist, auf Erscheinungen in der Sinnenwelt zu beziehen; welches doch, zum Behuf einer postulirten Congruenz der Schicksale moralischer Wesen mit ihrem Verhalten, und der übrigen daraus zu deducirenden Vernunftpostulate, nothwendig geschehen mußte.

Da nun außer diesen beiden Stücken für uns nichts denkbar ist, so müssen wir Gott allwissend denken. So lange endliche Wesen endlich bleiben, werden sie denn das ist der Begriff der Endlichkeit in der Moral noch unter andern Gesetzen stehen, als denen der Vernunft; sie werden folglich die völlige Congruenz des Glücks mit der Sittlichkeit durch sich selbst nie hervorbringen können.

Deduction der Religion überhaupt. Oben wurde, aus der Anforderung des Sittengesetzes, sich durch Aufhebung seiner Berechtigungen des sinnlichen Triebes nicht zu widersprechen, eine mittelbare Gesetzlichkeit dieses Triebes selbst, und aus ihr eine anzunehmende vollkommne Congruenz der Schicksale vernünftiger Wesen mit ihren moralischen Gesinnungen deducirt.