Vietnam or Thailand ? Vote for the TOP Country of the Week !
Bijgewerkt: 21 juli 2025
"Das Vergehen der Kuppelei verübt derjenige und wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu tausend Gulden bestraft, wer eine unbescholtene Frauensperson dazu überredet, mit einem andern einen ausserehelichen Beischlaf zu vollziehen oder Unzucht zu verüben oder wer eine solche Frauensperson einem Bordelle oder einem ähnlichen unmoralischen Geschäft zuführt insofern derartige Kuppelei gewohnheitsmässig betrieben wird."
Art. 282. Wer 2º. eine bisher unbescholtene unverheiratete Frauensperson unter fünfundzwanzig Jahren in ein Haus von schlechtem Rufe oder in ein Hurenhaus oder an einen andern Ort zum Zwecke der Prostitution oder des fleischlichen Verkehrs verlockt oder verführt;
Art. 233 van dit wetboek luidt: "Wer gewerbsmässig unbescholtene Frauenspersonen zum geschlechtlichen Verkehre veranlasst, wird mit Zuchthaus bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe Bakkin bis zu einhundert Yen bestraft." Ges. Strafr.
Woord Van De Dag
Anderen Op Zoek