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Bijgewerkt: 29 juli 2025
§ 198 ontwerp luidt: Wer der Unzucht anderer Vorschub leistet wird wegen Kuppelei bestraft; Wenn eine Person in das Ausland befördert wird um sie daselbst dem umzuchtigen Gewerbe mit ihrem Körper zuzuführen . Straf: hoogstens 5 jaar tuchthuis of gevangenis. Hier wordt dus een zeer ruwe interpretatie gegeven van het begrip koppelarij.
Wird das Verbrechen in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes begangen, so kann dem Thäter das Recht aberkannt werden, den Beruf oder das Gewerbe fortzusetzen. Laat ik beginnen de artt. 200 en 202 in oogenschouw te nemen.
Wer eine Person dazu verleitet aus der Feilhaltung ihres Körpers zur Unzucht ein Gewerbe zu machen oder wer zu einer solchen Verleitung mitwirkt, wird mit Gefängnis bis zu vier Jahren und wenn die verleitete Person unter 18 Jahren ist oder zu solchem unzüchtigem Zwecke in das Ausland verbracht wird, mit Gefängnis von einem bis zu sechs Jahren bestraft. Art. 204.
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