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Aktualisiert: 1. Mai 2025


Die Zollverwaltung endlich sollte von einem gemeinsamen Beamtentum geführt, durch eine permanente Kommission beaufsichtigt werden. Seltsamerweise erregte diese Zentralverwaltung zunächst geringen Anstoß. Die schwäbische Bureaukratie sprach sogar lebhaft dafür. Dem allmächtigen Stande der württembergischen Schreiber blieb der Verein unheimlich, der so viele Schreiberstellen aufzuheben drohte.

Indes wenn sich das Unheil nicht abwenden ließ, so erschien die Zentralverwaltung als das geringere Übel; sie mußte doch aus jedem Staate eine zahlreiche Beamtenschar anstellen. Behielten dagegen die Staaten ihre selbständige Zollverwaltung, so hatte Württemberg nur zwei Grenzmeilen am Bodensee zu überwachen, und die ganze Herrlichkeit der königlichen Mautverwaltung brach zusammen!

Dass es Caesars Absicht war, aehnliche Institutionen auch in den Provinzen einzufuehren, dafuer buergt teils die von Caesar angeordnete Vermessung und Katastrierung des gesamten Reiches, teils die Einrichtung selbst; denn es war ja damit die allgemeine Formel gefunden, um so gut in den italischen wie in den nichtitalischen Gemeinden des Staats die fuer die Zentralverwaltung erforderlichen Aufnahmen zu bewirken.

Aber dieser Partikularismus blieb die Lebensluft des deutschen Bundesrechts. Der badisch-darmstädtische Vorschlag ergab sich folgerecht aus dem Wesen eines Staatenbundes. Eine Zentralverwaltung für das Zollwesen ließ sich nur denken auf dem Boden eines Bundesstaates, eines Reiches.

Der schwierigen Aufgabe, ueber die Masse der italischen zuzugpflichtigen Gemeinden den Ueberblick und die Kontrolle sich zu bewahren, genuegte die roemische Zentralverwaltung teils durch die vier italischen Quaesturen, teils durch die Ausdehnung der roemischen Zensur ueber die saemtlichen abhaengigen Staedte.

Die königlichen Höfe verlangten durchaus eine gemeinschaftliche Zentralverwaltung; sie trauten den Beamten der kleineren Staaten nicht. Dem württembergischen Finanzminister schien die getrennte Verwaltung schon darum unzulässig, weil dann nur sehr geringe Zolleinnahmen unmittelbar in seine Kassen fließen würden; wer bürgte dafür, daß die Bundesgenossen ihre Überschüsse pünktlich herauszahlten?

Die verbündeten Staaten verpflichteten sich, in fester Gemeinschaft vorzugehen und vornehmlich bei dem Verlangen zu beharren, daß jeder Staat seine Zollverwaltung selbständig führe; nur unter dieser Bedingung sei ein Zollverein möglich. Baden, das doch in Wien und in Darmstadt selber eine Zentralverwaltung vorgeschlagen hatte, hielt jetzt die entgegengesetzte Forderung am hartnäckigsten fest.

Als er in seinem vierzigsten Jahre die wichtige Stellung im Auswärtigen Amte erhielt, da beseelte ihn die Hoffnung, eine solche Verbindung, wie sie einst unter der Zentralverwaltung nur zeitweilig, unfertig, unbeliebt bestanden hatte, auf die Dauer zu begründen, die deutschen Staaten durch die Bande des Rechts, des Vertrauens, des Interesses für immer an die Krone Preußen anzuschließen.

Die Zeiten des Befreiungskrieges verlebte er gehobenen Herzens erst als Offizier in Blüchers Stabe, dann als Mitglied von Steins Zentralverwaltung; hier fand er reiche Gelegenheit, den kleinen deutschen Regierungen bis in das Innerste der Seele zu blicken. Unerschüttert trug er die Begeisterung jener großen Jahre hinüber in die stille Zeit des Friedens.

Wort des Tages

hauf

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