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Die königlichen Höfe verlangten durchaus eine gemeinschaftliche Zentralverwaltung; sie trauten den Beamten der kleineren Staaten nicht. Dem württembergischen Finanzminister schien die getrennte Verwaltung schon darum unzulässig, weil dann nur sehr geringe Zolleinnahmen unmittelbar in seine Kassen fließen würden; wer bürgte dafür, daß die Bundesgenossen ihre Überschüsse pünktlich herauszahlten?