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Aktualisiert: 21. Mai 2025


»Man spricht für gewiß, daß demnächst Pichegru in Utrecht einziehen und dann straks aus Amsterdam losrücken werde, daß unsere Flotte im Texel sitzt und eingefroren ist, daß die Stelle des Erbstatthalters, welcher bereits flüchtig sein soll, aufgehoben sei und dieser für sich und den Erbprinzen auf seine Würde Verzicht leisten werde und müsseund endlicherschrecken Sie nichtsoll der Erbherr gefangen genommen und nach der Citadelle Woerden abgeführt worden sein

Wir wollen miteinander nach Amsterdam und nach dem Haag gehen, dorthin mag Graf Ludwig auch kommen, der Erbherr sitzt nicht mehr in Woerden, sondern ist nach Muiden gebracht worden.

Von der Festung Woerden aus waren die Gefangenen nach Muiden gebracht worden, von dort sollten sie entwischen, Alles war vorbereitet, die Jacht des Erbherrn hatte ein anderes Bild, andere Flaggen, war äußerlich unkenntlich gemacht und lag dicht vor Muiden in der Veght vor Anker.

»Da wir es als eine unserer ersten und vornehmsten Pflichten betrachten, der Wahrheit so viel als möglich zu huldigen und einer offenbaren und ehrlosen Lügenmäre mit aller Verachtung, welche dieselbe verdient, zu begegnen, so können wir nicht anders als höchst entrüstet über den Inhalt eines gewissen Schandlibells sein, das man ohnlängst verbreitet hat, und worin gesagt wird, »daß auf die Vorstellung des französischen Gesandten der Ex-Rathspensionär van der Spiegel und der van Rhoon, Ex-Oberamtmann von dem Haag, für unschuldig erklärt wären, ihre Freiheit wieder erhalten hätten und mit einer Jacht aus ihrem Gefängniß zu Woerden oder Muiden abgeholt worden seien«. Wir sind von hoher Hand unterrichtet, und vollkommen versichert, daß diese Zeitung von allem Scheine der Wahrheit entblößt ist, ihren Ursprung nicht verläugnen kann, und auf nichts weiter hinzielt, als die Wohlfahrt des Vaterlandes schroff hervortretenden gewinnsüchtigen Absichten aufzuopfern und die schnödeste Arglist ins Werk zu stellen, um den besseren Theil der Nation irre zu leiten, Furcht und Unruhe in den Gemüthern hervorzurufen, und Mißtrauen im Busen gegen ländliche und städtische constituirte Mächte und deren Verhalten zu wecken.

Hamburg den 1. Februar 1795. In dieser Form wurde die Quittung nach hinlänglich langer Kanzleiverzögerung abgesendet, ohne Rücksicht darauf, daß der erwähnte Enkel als politischer Gefangener und als ein des Handelns in dieser Sache ganz ohnmächtiger Mann in der niederländischen Festung Woerden saß. Jetzt besaß der Erbherr Doorwerth und besaß es auch nicht. Der Freunde Trennung.

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