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Die zweite Erwägung ist: Indem die wirtschaftliche Unselbständigkeit für die große Mehrheit in vielen Rücksichten die Bedingungen des äußeren Fortkommens gegenüber den Verhältnissen, die früher die kleingewerbliche Einzelarbeit darbot, verschlechtert, bedroht zum Schaden des ganzen Volkes die jetzige Wirtschaftsentwicklung die arbeitenden Volkskreise mit zunehmender Verschlechterung ihrer relativen Lebenslage, wenn ihnen nicht auch Anteil an dem wirtschaftlichen Vorzug der neuen Arbeitsform eingeräumt wird. Die Großindustrie hat aber in der Kraft der Organisation, durch welche das planmäßige und stetige Zusammenarbeiten vieler sich vom bloßen Nebeneinanderarbeiten vieler unterscheidet, eine spezifische Quelle des Mehrertrags menschlicher Tätigkeit, einen dritten Wirtschaftsfaktor neben Arbeit und Kapital, der den Wirtschaftsertrag des organisierten Ganzen erhöht über die Summe der möglichen Arbeitserträge aller mittätigen Personen in der Einzelarbeit und des marktgängigen

So ist nun vielleicht zum erstenmal unternommen worden, in unseren Angelegenheiten diesen dritten Wirtschaftsfaktor, die Organisation als solche, zum Träger eines privaten Industrieunternehmens zu machen. Sie, ihrer Natur nach etwas Unpersönliches, hat in der Form der Stiftung, der selbständigen juristischen Person, die Rechte und die Handlungsfähigkeit einer lebendigen Person erhalten sollen.

Beim einen wie beim anderen würden zum Herrn Elemente geworden sein, die im Organismus des Ganzen in Wahrheit nichts anderes sind als die dienenden Glieder, durch deren geordnete und planmäßige Vereinigung die Organisation ihre spezifische wirtschaftliche Kraft gewinnt, die sie zu einem dritten Wirtschaftsfaktor macht, neben Arbeit und Kapital die Kraft, die persönliche Arbeitstätigkeit aller einzelnen und die Mitarbeit der toten Arbeitsmittel in ihrem wirtschaftlichen Wert weit zu erhöhen über den Wert, den alles an sich, außerhalb des organisierten Ganzen, in der Vereinzelung hätte.

Sein Argument lautet: Die Aufgabe ist zu groß, um bureaukratisch und zentralistisch gelöst zu werden; das Wirtschaftsleben ist zu vielgestaltig, um auf den Leisten von Verordnungen gespannt zu werden; es gibt zu viel natürliche Unberechenbarkeiten in den Grundbedingungen aller Wirtschaft, die sich den Paragraphen und noch mehr der Gewalt entziehen; und nicht zuletzt: der primäre Wirtschaftsfaktor Mensch ist zu sehr Mensch, um jenes äußerste an Pflichtgefühl, Verantwortung und Arbeit, das eine ertragreiche Wirtschaft verlangt, aufzubringen, w e n n er nicht den Erfolg f ü r s i c h s e l b s t unmittelbar sieht.

Diese Maßnahme hat auch damals schon unter dem ausgesprochenen Gesichtspunkt gestanden: die Großindustrie treibt zu Lasten der Gesamtheit gemeinschädlichen Raubbau auf die physische Volkskraft, wenn sie sich nicht darauf einrichtet, von sich aus aufzukommen für den ganzen, regelmäßigen und exzeptionellen, Verbrauch menschlicher Arbeitskraft in ihren Betrieben, wenn sie also diesen Verbrauch nicht als festen Wirtschaftsfaktor, ganz ebenso wie die Amortisation der toten Betriebsmittel, in ihre Wirtschaftsführung aufnimmt.

Wolle nunmehr auch eine Partei, welche das Interesse des ganzen Volkes zu vertreten sich vorgesetzt hat, zu dieser Frage bestimmte Stellung nehmen und offen aussprechen: daß sie nicht nur für die gesetzliche Einführung eines Maximalarbeitstages nach dem Vorbild Englands eintreten, sondern mit allen Kräften alle Bestrebungen des Arbeiterstandes unterstützen werde, die darauf ausgehen, in absehbarer Zeit auch in Deutschland die Drittelung des Tages bei der industriellen Arbeit zum festen Wirtschaftsfaktor für die Preisbildung der Arbeitserzeugnisse zu machen.

In Anbetracht der besonderen Bedeutung der Organisation als Wirtschaftsfaktor auf dem in Frage stehenden Industriegebiet ist die Lage eines Stiftungsbetriebes als der in § 40 Abs. 2 ausgesprochenen grundsätzlichen Forderung nach dem jetzt gegebenen Maßstab genügend nur dann anzusehen, wenn der zuletzt bezeichnete Nettoanteil der Stiftung am Gesamtertrag in Jahren, die nicht ungewöhnlich ungünstige Wirtschaftsbedingungen aufweisen, mindestens noch ein Fünftel vom Anteil der Gesamtheit der mittätigen Personen und zugleich nicht weniger als ein Zehntel der Jahresausgabe erreicht.