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Aktualisiert: 7. Mai 2025


Anstatt also aus dem gesetzlichen Verbot des Inzests zu schließen, daß eine natürliche Abneigung gegen den Inzest besteht, sollten wir eher den Schluß ziehen, daß ein natürlicher Instinkt zum Inzest treibt, und daß, wenn das Gesetz diesen Trieb wie andere natürliche Triebe unterdrückt, dies seinen Grund in der Einsicht zivilisierter Menschen hat, daß die Befriedigung dieser natürlichen Triebe der Gesellschaft Schaden bringt

Seine Stimme war zuletzt fast raunend geworden. Er sprach wie einer, der sich vor sich selbst fürchtet. Und die junge Frau fühlte: er wußte vielleicht alles. Er war vielleicht bereit, den Sohn preiszugeben. Aber das war doch unmöglich. Wie sollte, wie konnte das geschehen? Die einfache Tatsache der festgefügten Lebensverhältnisse verbot es. – Vielleicht eine zornige Aufwallung?

Dem Vater, der Känguruh ist, wird aber wenigstens durch dieses Verbot der Inzest mit seinen Töchtern, die Emu sind, frei gelassen. Bei väterlicher Vererbung des Totem wäre der Vater Känguruh, die Kinder gleichfalls Känguruh, dem Vater würde dann der Inzest mit den Töchtern verboten sein, dem Sohne der Inzest mit der Mutter freibleiben.

Was kann das für eine gefährliche Eigenschaft sein, die immer die nämliche bleibt unter all diesen verschiedenen Bedingungen? Nur die eine: die Eignung, die Ambivalenz des Menschen anzufachen und ihn in Versuchung zu führen, das Verbot zu übertreten. Der Mensch, der ein Tabu übertreten hat, wird selbst tabu, weil er die gefährliche Eignung hat, andere zu versuchen, daß sie seinem Beispiel folgen.

Was kann das für eine gefährliche Eigenschaft sein, die immer die nämliche bleibt unter all diesen verschiedenen Bedingungen? Nur die eine: die Eignung, die Ambivalenz des Menschen anzufachen und ihn in Versuchung zu führen, das Verbot zu übertreten. Der Mensch, der ein Tabu übertreten hat, wird selbst tabu, weil er die gefährliche Eignung hat, andere zu versuchen, daß sie seinem Beispiel folgen.

Aber während dieser eine patriotische Rede auf dem Turnplatz hielt, verbot die Leipziger Polizei den Verkauf der Reichsverfassungsurkunde von 1849 an öffentlichen Orten.

Das Verbot verdankt seine Stärke seinen Zwangscharakter gerade der Beziehung zu seinem unbewußten Gegenpart, der im Verborgenen ungedämpften Lust, also einer inneren Notwendigkeit, in welche die bewußte Einsicht fehlt.

Es war eine unerledigte Situation, eine psychische Fixierung geschaffen, und aus dem fortdauernden Konflikt von Verbot und Trieb leitet sich nun alles weitere ab. Beide, Lust und Verbot, bezogen sich auf die Berührung der eigenen Genitalien. Auf die Beziehung zu den geliebten Personen, von denen das Verbot gegeben wurde.

Hierauf lasen ihm die Männer von einem Papier ein Verbot vor, bei Strafe nicht mehr das Haus zu betreten.

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