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Aktualisiert: 22. Juni 2025
Mit Ausnahme der Professoren für Völkerrecht und römisches Recht sind alle Lehrstühle der Universität von Santo Tomas in Manila in Händen der Priester, welche natürlich nicht blos die theologischen Vorträge, sondern auch die über Metaphysik, Physik und Logik nach den Grundsätzen der katholischen Kirche einrichten müssen.
Ihre Piraterie ist eine aus vergangener Zeit in das moderne Völkerrecht hineinragende Erscheinung, die sich seinen Begriffen nicht einfügt. Die Praxis hat weder das moderne Kriegsrecht auf die Barbaresken angewendet, noch sie als Piraten behandelt. Die Beziehung der feindlichen Mächte steht unter altem Fremdenrecht, jus postliminii nach der romanistischen Wissenschaft.
April 1825 Art. 10 und 16; vgl. Ferner Spanien, Ordonnanz vom 20. Juni 1801 Art. 28. So auch Bluntschli, Völkerrecht 3. Aufl. 346, 347. Vergleichbar sind die Bestimmungen des Quintuplevertrages und der Brüsseler Generalakte über die Zusprechung des genommenen Schiffes an das Nehmeschiff.
O. S. 963: „a privatis invadi possunt ... salva tamen magistratui loci iurisdictione, et instructione de modo prosequendi piratas.“ Auffälligerweise findet sich die Ansicht besonders in der deutschen Litteratur. Heffter, Völkerrecht 8. Aufl. § 104. Seerecht 2. Aufl. S. 119; Binding, Handbuch des Strafrechts S. 379 N. 6.
Schon die Vorrede des „mare liberum“ trägt einen für beide Rechtsteile programmatischen Charakter. Der Grundgedanke ist: „Omnes naturalem inter se societatem esse atque cognationem.“ Vgl. auch F. v. Martens, Völkerrecht. Deutsche Ausgabe, Vorwort, ferner I S. 25 und sonst. Diese Betrachtungsweise nötigt aber nicht, mit v.
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