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Aktualisiert: 16. Mai 2025
Und er antwortete: »Ja, meine liebe Mutter ... Was läßt sich da sagen! Daß alles ganz in Ordnung ist, muß man leider bezweifeln. Aber daß Weinschenk in dem Umfange schuldig ist, wie gewisse Leute es wollen, halte ich ebenfalls für unwahrscheinlich. Es gibt im Geschäftsleben moderneren Stiles etwas, was man Usance nennt ... Eine Usance, verstehst du, das ist ein Manöver, das nicht ganz einwandfrei ist, sich nicht ganz mit dem geschriebenen Gesetze verträgt und für den Laienverstand schon unredlich aussieht, das aber dennoch nach stillschweigender Übereinkunft in der Geschäftswelt gang und gäbe ist. Die Grenzlinie zwischen Usance und Schlimmerem ist sehr schwer zu ziehen ... Einerlei ... Wenn Weinschenk sich vergangen hat, so hat er es höchstwahrscheinlich nicht ärger getrieben als viele seiner Kollegen, die ungestraft davongekommen sind. Aber ... für einen günstigen Ausgang des Prozesses stehe ich deshalb durchaus nicht. Vielleicht würde er in einer großen Stadt freigesprochen werden; aber hier, wo alles auf Cliquenwesen und persönliche Motive hinausläuft ... Das hätte er bei der Wahl seines Verteidigers besser bedenken sollen. Wir haben hier in der Stadt keinen hervorragenden Anwalt, keinen eminenten Kopf mit überlegenem und überzeugendem Rednertalent, der mit allen Hunden gehetzt und in den bedenklichsten Sachen versiert wäre. Dafür aber hängen unsere Herren Juristen untereinander zusammen, sie sind einander verbunden durch gemeinsame Interessen, durch Mittagessen, womöglich durch Verwandtschaft, und haben aufeinander Rücksicht zu nehmen. Meiner Ansicht nach wäre es klug gewesen, wenn Weinschenk einen hier ansässigen Advokaten genommen hätte. Aber was hat er getan? Er hat es für nötig befunden ich sage für nötig befunden, und das gibt zuletzt über sein gutes Gewissen zu denken
Sein Wunsch sei, mir diesen Schatz auf mein ehrliches Angesicht zur Überbringung dahin anzuvertrauen. Es seien dabei, nach Usance, hundertfünfzehn holländische Gulden Fracht für mich zu verdienen; ich müsse aber das Päckchen unablässig an meinem Leibe tragen und mein Schiffsvolk davon durchaus nichts ahnen lassen, sowie mir denn noch eine Menge anderer Vorsichtsmaßregeln eingeprägt wurden.
Allernächst aber schrieb ich an Herrn Floris de Kinder nach Amsterdam, machte ihn mit der sauberen Sentenz bekannt und trug ihm auf, die Sache mit den Empfängern der Ladung, welche nach Usance vornehmlich den Beutel würden haben ziehen müssen, in genauere Überlegung zu nehmen und mir wegen der Appellation nähere Instruktion zuzufertigen.
Er hatte vor Gericht aus tiefster Überzeugung beteuert, und von Sachverständigen war es ihm bestätigt worden, daß das kecke Manöver, welches er seiner Gesellschaft und sich selbst zu Ehr' und Vorteil unternommen, in der Geschäftswelt als Usance gelte.
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