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Aktualisiert: 14. Mai 2025
B. mal die Tagesordnung unseres Stuttgarter Gewerkschaftskongresses an! Sie waren ja dabei, als man sich wütend an die Gurgeln fuhr, weil der eine die sozialpolitische Tätigkeit der Gewerkschaften forderte, der andere sie für schädlich hielt. Und ich selbst, Sie besinnen sich! war der radikalsten einer. An meiner eigenen Entwicklung mögen Sie die Entwicklung der ganzen Bewegung messen.
Dazu aber wird die Gesetzgebung nicht fähig sein aus dem einfachen Grunde, weil dazu Motive nötig sein würden, die gänzlich außerhalb des Rahmens der Motive liegen, die bisher die sozialpolitische und auf Arbeiterschutz gerichtete Gesetzgebung geleitet haben.
Dieses sozialpolitische Gepräge, die »Verfassung«, die ERNST ABBE bezeichnenderweise wieder »für alle Zeiten« auf den Namen seines Freundes CARL ZEISS getauft den beiden hiesigen Betrieben gab, ist die markanteste Bekundung seiner sittlichen Eigenart.
Man kann alle übrigen hier gebrachten Schriften und Vorträge wohl mit gutem Recht auch als »Motive und Erläuterungen zum Statut der Carl Zeiss-Stiftung« bezeichnen. Denn in dem Statut hatte das sozialpolitische Glaubensbekenntnis ERNST ABBEs seinen praktisch realisierbaren Ausdruck gefunden.
Das »sozialpolitische System« ERNST ABBES hat einer seiner Kollegen von der thüringischen Hochschule, dem er im politischen Kampfe oft genug schroff gegenüberstand, für den er aber durch diese Gegnerschaft menschlich nicht das mindeste an Bedeutung und Größe eingebüßt hatte, der Sprachforscher B. DELBRÜCK, in dem Nachruf zusammenzufassen gesucht, den er dem Dahingegangenen in der Staatswissenschaftlichen Gesellschaft zu Jena gewidmet hat: »Es kommt in der Gesellschaft nur an auf die Förderung der Gesamtinteressen; das Glück des einzelnen aber ist gleichgültig.« An dasjenige, was die Gesellschaft zu verteilen hat, hat nur der Anspruch, der arbeitet, und die Verteilung ist nicht anders zu regeln als nach den Gesichtspunkten strengster Gerechtigkeit ohne irgend eine historisch oder sonst begründete Bevorzugung.
Die Übergangszeit erfordere sozialpolitische Maßnahmen: Planmäßige produktive Verwendung der erwerbslosen und freiwerdenden Arbeitskräfte für den Ausbau der Verkehrsmittel, der Wasserkräfte und für die Erfordernisse des Baumarktes. Die Denkschrift untersucht im weiteren die Frage, ob das Reich, nötigenfalls zum Zwecke der Verpfändung an das Ausland, die Substanz der Sachwerte erfassen soll.
Mit tiefgründiger Kenntnis wurden sozialpolitische Fragen behandelt, besonders die des Heimarbeiterschutzes, die damals im Mittelpunkt des Interesses standen.
Englands sozialpolitische Gesetzgebung, ebenso wie die Selbsthilfe der englischen Arbeiter durch Gewerkschaften und Genossenschaften, über die sie durch ihre Korrespondenz mit ihrem Freunde Hamilton genau orientiert war, erschienen ihr vorbildlich.
Die soziale und rechtliche Geltung der Arbeiterschaft muß auf ihr richtiges Maß gebracht werden. All das, damit er selbst lebendige Verantwortung für den Betrieb und Pflichtgefühl der Arbeit gegenüber aufbringen könne! Das ist nicht nur eine sozialpolitische Notwendigkeit, es ist vor allem ein wirtschaftspolitisches Erfordernis.
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