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Aktualisiert: 5. Mai 2025
Diesem Gedankengang entsprechend zieht sich nun durch alle Verhandlungen hindurch die Berufung auf die »dringenden Fälle« wobei darauf exemplifiziert wird: daß Wassersnot in irgend einem Teil des Landes eintritt, zu deren Bekämpfung doch nicht erst der Landtag einberufen werden könne daß ein Brand ausbricht daß ein toller Hund im Ort herumläuft u. dergl.; und nicht ein einziger »Fall« kommt zur Sprache, bei dem es sich um etwas anderes handeln könnte, als um sofortiges Eingreifen wegen direkter, gegenwärtiger Gefahr für das öffentliche Wohl aus dem einzelnen in Betracht stehenden Ereignis.
Also: die Gesetzgebung des Großherzogtums ermächtigt in § 1, Ziffer 2 die Polizeibehörden zu Geboten und Verboten lediglich für den Fall, daß dringliche Gründe des öffentlichen Wohls sofortiges Handeln dieser Polizeibehörden erheischen; sie gibt der Polizei diese Ermächtigung nicht, soweit es sich um andere »Gründe des öffentlichen Wohls« handelt, deren Wahrung durch die zur Gesetzgebung berufenen Faktoren möglich ist.
Was war zu thun! Rasches, sofortiges Handeln war nöthig. Wir mußten dem Feuer zu entkommen, und unsere schreckliche Wassernoth berücksichtigend, deßungeachtet vorwärts nach dem Wasser zu gelangen trachten.
Und nun war es ihm zuletzt noch gelungen, wie er glaubte, ein sofortiges Auftreten der byzantinischen Macht in seinem Italien, die Hauptgefahr, die seinen ehrgeizigen Plänen gedroht, abzuwenden: durch zuverlässige Kundschafter hatte er erfahren, daß die byzantinische Flotte, die bisher lauernd bei Sicilien geankert, sich wirklich von Italien hinweggewandt und der afrikanischen Küste genähert habe, wo sie die Seeräuberei zu unterdrücken beschäftigt schien.
Eines Vormittags, ich saß wieder am alten Platz, mit dem Buch im Schoß und sah zu dem toten Haus hinüber, kam der Bub vom Bärenbauern mir nachgelaufen: »A Depeschen wär da für Sie « Ich riß sie ihm aus der Hand, sie bestätigte nur, was ich erwartet hatte: »Baronin Artern heute morgen verschieden. Ihr sofortiges Kommen erwünscht.« Wir reisten noch am selben Tage nach Augsburg.
Es ist praktisch nicht zu vermeiden, weil die Gesetze nicht alles zum voraus regeln können weil fortwährend Umstände und Ereignisse eintreten, die nicht vorauszusehen sind, denen gegenüber aber das öffentliche Wohl sofortiges Eingreifen nötig macht. Und hierauf müssen im Verfassungsstaat die »gesetzgeberischen« Funktionen der Verwaltungsbehörden beschränkt bleiben.
Was kann man nun thun, um die Säuglinge, welche auf künstliche Ernährung angewiesen sind, über die gefährliche Sommerzeit hinüberzubringen und soweit es möglich ist gegen diese Krankheiten zu schützen? Die Auswahl eines Milchlieferanten, welcher stets frische, mit möglichster Reinlichkeit gemolkene Milch liefert. Sofortiges Aufkochen der Milch nach dem Empfange.
Politische Versprechen können noch während einer Wahlkampfrede modellhaft durchgespielt und dargestellt, die Entscheidung über eine militärische Aktion durch ein sofortiges Referendum überprüft werden, während gleichzeitig diese Aktion gegebenenfalls mit Alternativen auf Monitoren simuliert wird. Alle diese Möglichkeiten grundsätzlich zu verherrlichen, wäre indes töricht.
Er fuhr dann fort in seinem Briefe: „Mit dem Leitartikel in der gestrigen Nummer des ‚Neuen Sozialdemokrat‘, besonders am Schluß desselben, hat Hasselmann seine Agitation gegen den Kongreß bereits begonnen.“ Tölcke schloß seinen Brief mit dem Ersuchen um sofortiges und rastloses Handeln.
So war also für mich die Frage gegeben: haben nicht Regierung und Landtag bei Verabschiedung dieses Gesetzes Ende 1853 im § 1, Ziffer 2 desselben »dringliche« Gründe des öffentlichen Wohls d. h. solche besondere Gründe gemeint, die sofortige Berücksichtigung, sofortiges Handeln gerade der Polizeibehörden »erheischen«?
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