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Aktualisiert: 4. Juni 2025
Der Junker blieb wieder unter dem Schlosstor stehen. Kohlhaas fragte, welchen Wert er denn, an Geld oder an Sachen, zum Pfande, wegen der Rappen, zuruecklassen solle? Der Verwalter meinte, in den Bart murmelnd, er koenne ja die Rappen selbst zuruecklassen. Allerdings, sagte der Schlossvogt, das ist das Zweckmaessigste; ist der Pass geloest, so kann er sie zu jeder Zeit wieder abholen.
Der gnädige Herr ist schon vor einem Vierteljahr mit seiner Frau und mit dem Junker auf eine weite Reise gezogen, und seit der Zeit wüten im Schlösslein die Gespenster. Der Schlossvogt und das Gesinde konnten nimmer bleiben; und wer seitdem in das Schlösslein gekommen ist, der geht zum zweiten Mal nimmer hinein."
Er sagte ein wenig betreten, dass er, soviel er wisse, keinen habe; dass man ihm aber nur beschreiben moechte, was dies fuer ein Ding des Herrn sei: so werde er vielleicht zufaelligerweise damit versehen sein. Der Schlossvogt, indem er ihn von der Seite ansah, versetzte, dass ohne einen landesherrlichen Erlaubnisschein, kein Rosskamm mit Pferden ueber die Grenze gelassen wuerde.
Der Schlossvogt, als er fragte, was vorgefallen sei, nahm sogleich das Wort, und waehrend die Hunde, beim Anblick des Fremden, von der einen Seite, ein Mordgeheul gegen ihn anstimmten, und die Ritter ihnen, von der andern, zu schweigen geboten, zeigte er ihm, unter der gehaessigsten Entstellung der Sache, an, was dieser Rosskamm, weil seine Rappen ein wenig gebraucht worden waeren, fuer eine Rebellion verfuehre.
Der Schlossvogt, dem er den Schein zeigte, liess sich nicht weiter darueber aus, und sagte, auf die Frage des Rosskamms, ob er die Pferde jetzt wieder bekommen koenne: er moechte nur hinunter gehen und sie holen.
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