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Dieser schaendliche Justizmord, eine Schande mehr noch fuer das leichtglaeubige und blinde Volk als fuer die tueckische Junkerpartei, ging ungestraft hin; aber wenn diese gehofft hatte, damit das Provokationsrecht zu untergraben, so hatte sie umsonst die Gesetze verletzt und umsonst unschuldiges Blut vergossen.

Dieser Vorfaelle wird um die Zeit des fregellanischen Aufstandes gelegentlich gedacht; es leidet keinen Zweifel, dass aehnliche Unrechtfertigkeiten haeufig vorkamen und ebensowenig, dass eine ernstliche Genugtuung fuer solche Missetaten nirgends zu erlangen war, wogegen das nicht leicht ungestraft verletzte Provokationsrecht wenigstens Leib und Leben des roemischen Buergers einigermassen schuetzte.

Immer waren durch dies Verfahren die beiden Palladien der roemischen Freiheit, das Provokationsrecht der Buergerschaft und die Unverletzlichkeit des Volkstribunats, noch einmal als praktisches Recht festgestellt und der demokratische Rechtsboden neu ausgebessert worden.

Es war dies ein grosser Schritt vorwaerts zu der vollen politischen Gleichberechtigung, und er war nicht zu teuer damit verkauft, dass das Volkstribunat aufgehoben, das Provokationsrecht fuer die Dauer des Dezemvirats suspendiert und die Zehnmaenner nur verpflichtet wurden, die beschworenen Freiheiten der Gemeinde nicht anzutasten.

Jetzt wurden sie als wehrpflichtige Buerger in die Listen eingeschrieben; und wenn sie auch der Rechtsgleichheit noch fern standen, immer noch die Altbuerger zu den dem Rat der Alten verfassungsmaessig zustehenden Autoritaetshandlungen ausschliesslich befugt und zu den buergerlichen Aemtern und Priestertuemern ausschliesslich waehlbar, ja sogar der buergerlichen Nutzungen, zum Beispiel des Anteils an der Gemeinweide, vorzugsweise teilhaft blieben, so war doch der erste und schwerste Schritt zur voelligen Ausgleichung geschehen, seit die Plebejer nicht bloss im Gemeindeaufgebot dienten, sondern auch in der Gemeindeversammlung und im Gemeinderat bei dessen gutachtlicher Befragung stimmten und Haupt und Ruecken auch des aermsten Insassen so gut wie des vornehmsten Altbuergers geschuetzt ward durch das Provokationsrecht.

Es war der humoristische Zug, der selten einer geschichtlichen Tragoedie fehlt, dass dieser Akt der brutalsten Tyrannei von dem haltungslosesten und aengstlichsten aller roemischen Staatsmaenner vollzogen werden musste und dass der "erste demokratische Konsul" dazu ausersehen war, das Palladium der alten roemischen Gemeindefreiheit, das Provokationsrecht, zu zerstoeren.

Nach dem altgeheiligten Provokationsrecht konnte ueber den Gemeindebuerger ein Todesurteil nur von der gesamten Buergerschaft und sonst von keiner andren Behoerde verhaengt werden; seit die Buergerschaftsgerichte selbst zur Antiquitaet geworden waren, ward ueberhaupt nicht mehr auf den Tod erkannt.

Schon seit Einfuehrung der Republik hatte der Beamte das Recht verloren, ueber den Buerger die Todesstrafe ohne Befragung der Gemeinde zu verhaengen ausser nach Kriegsrecht; wenn dies Provokationsrecht des Buergers bald nach der Gracchenzeit auch im Lager anwendbar und das Recht des Feldherrn, Todesstrafen zu vollstrecken, auf Bundesgenossen und Untertanen beschraenkt erscheint, so ist wahrscheinlich die Quelle hiervon zu suchen in dem Provokationsgesetz des Gaius Gracchus.