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Ob das Volk ein Recht habe, uns abzusetzen, darum bekümmern wir uns nicht wir hüten uns nur, daß es nicht in Versuchung komme, es zu tun. Wenn man den Tod abschaffen könnte, dagegen hätten wir nichts; die Todesstrafen abzuschaffen, wird schwerhalten. Geschieht es, so rufen wir sie gelegentlich wieder zurück.

Schon seit Einfuehrung der Republik hatte der Beamte das Recht verloren, ueber den Buerger die Todesstrafe ohne Befragung der Gemeinde zu verhaengen ausser nach Kriegsrecht; wenn dies Provokationsrecht des Buergers bald nach der Gracchenzeit auch im Lager anwendbar und das Recht des Feldherrn, Todesstrafen zu vollstrecken, auf Bundesgenossen und Untertanen beschraenkt erscheint, so ist wahrscheinlich die Quelle hiervon zu suchen in dem Provokationsgesetz des Gaius Gracchus.

Die Tatsache, mich bis ins kleinste beobachtet zu finden, überraschte mich immer wieder, aber Neugierde ist die heiligste Pflicht eines indischen Dieners, und es erscheint einem oft, als stünden Todesstrafen auf Verschwiegenheit.

Und ein sonderbares Gefühl beschlich mich bei dem Gedanken, wie gründlich er einst die verschiedenen Arten von Todesstrafen expliziert hatte das Vierteilen, das Zerreißen durch Hunde, die Pfählung, die Enthauptung und wie sorgfältig er dadurch begründen wollte, daß der Räuber sich nicht fangen lassen dürfe; wenn er aber schon einmal gefangen sei, versuchen müsse, durch alle Mittel zu entfliehen.

Folterung zur Erzwingung des Gestaendnisses kommt nur vor fuer Sklaven. Wer ueberwiesen ist, den gemeinen Frieden gebrochen zu haben, buesst immer mit dem Leben; die Todesstrafen sind mannigfaltig: so wird der falsche Zeuge vom Burgfelsen gestuerzt, der Erntedieb aufgeknuepft, der Brandstifter verbrannt.

Man drohte den Mördern mit martervollen Todesstrafen und stellte die strengsten Nachforschungen an; diese waren aber gewöhnlich ohne Erfolg, denn die ganze Nation hatte sich zu ihrem Schutze verschworen.

Und seine Damen werden im Kreis herumsitzen und die Ohren spitzen; Sie werden etwa sagen: ›Bei uns ist das Gerichtsverfahren ein anderes‹, oder ›Bei uns wird der Angeklagte vor dem Urteil verhört‹, oder ›Bei uns erfährt der Verurteilte das Urteil‹, oder ›Bei uns gibt es auch andere Strafen als Todesstrafen‹, oder ›Bei uns gab es Folterungen nur im Mittelalter‹. Das alles sind Bemerkungen, die ebenso richtig sind, als sie Ihnen selbstverständlich erscheinen, unschuldige Bemerkungen, die mein Verfahren nicht antasten.