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Aktualisiert: 17. Mai 2025
Dazu fehlt Ihnen die Willenskraft. Und um nicht unnützerweise acht Tage lang meine Zeit mit Ihnen zu vergeuden, werden wir einen notariell aufgenommenen Kontrakt machen. Er wird kurz sein und lauten: Falls ich nicht ein Jahr lang im Waltersburger Kurheim ‚Ferien vom Ich‘ aushalte oder mich den Anordnungen des dirigierenden Arztes nicht füge, zahle ich eine Million Mark Reugeld.“
Das seien alles Betrüger, die reichen Berliner Herren. Man müßte gewaltig auf der Hut sein, sonst zögen sie einem das Fell über die Ohren. Alles schwarz auf weiß und notariell, was man mit denen abmache – nicht anders. Schellheim ärgere sich nur, daß man ihm die Graue Lehne nicht verkauft habe; Millionen würde der aus der Quelle herausschlagen.
Heinrich war beim Rechtsanwalt gewesen. »Nichts zu machen,« knirschte er, als er nach Hause kam, »mein Anstand, oder sagen wir lieber meine Dummheit, die mich hinderten, den Vertrag notariell zu machen, ermöglichen diesen erbärmlichen Rückzug.« Was nun?! Heinrichs trotzige Energie hatte auf diese Frage nur eine Antwort: »Erst recht!«
Herr von Umprecht griff in seine Rocktasche und zog ein verschlossenes Kuwert heraus. »Bitte, sehen Sie, was auf der Rückseite steht.« Ich las laut: »Notariell verschlossen am 14. Januar 1859, zu eröffnen am 9. September 1868.« Darunter stand die Namenszeichnung des mir persönlich wohlbekannten Notars Doktor Artiner in Wien.
»Ich will Ihnen einen Vorschlag machen, Möller,« fuhr Klaus fort, dessen Augen voll Erwartung und Hoffnung einen fiebrigen Glanz anzunehmen begannen. »Wir fahren zusammen nach Frankfurt. Dort zediere ich Ihnen notariell meine Forderung an Herrn von Hellstjern – der Mann ist Ihnen doch sicher?« »Bombensicher,« sagte Bertold. »Sie zahlen mir 36000 Mark bar aus und behalten den Rest.«
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