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Aktualisiert: 6. Mai 2025
So wurden durch Gerichtsbeschluß in Berlin und Magdeburg die Mitgliedschaften des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins unterdrückt, weil sie als selbständige politische Vereine anzusehen seien, die nach dem § 8 des preußischen Vereins- und Versammlungsgesetzes nicht miteinander in Verbindung stehen durften.
Indes war die Opposition auch gegen den unfähigen Becker so stark, daß dieser kurz vor der Frankfurter Generalversammlung sein Amt niederlegte, worauf Tölcke als sein Nachfolger gewählt wurde. Bis aber dessen Wahl durch die Urabstimmung in den Mitgliedschaften bestätigt war, sollte Hillmann-Elberfeld, der wieder Fritzsche als Vizepräsident ersetzt hatte, die Leitung des Vereins übernehmen.
Schließlich fand folgender Antrag Annahme, wodurch die anderen Anträge erledigt waren: „Der Allgemeine Deutsche Arbeiterverein ist seinen sozialistischen Prinzipien gemäß der einzige natürliche Bundesgenosse der sozialdemokratischen Arbeiterpartei; der Kongreß beauftragt demgemäß den Ausschuß, ein prinzipielles Zusammengehen mit dem Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein immer von neuem zu versuchen; ferner dafür Sorge zu tragen, daß die Haltung aller dem Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein abgeneigten Mitgliedschaften eine versöhnliche werde und die Redaktion des ‚Volksstaat‘ unverzüglich jede Polemik gegen den Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein und seine Leiter einzustellen, sowie etwa neu eintretenden Anfeindungen von seiten des letzteren mit Schweigen zu beantworten, falls der Ausschuß nicht ausnahmsweise eine sachgemäße Erwiderung für unbedingt geboten erachtet.“
Weiter hieß es in hochtrabenden Worten: „Die erwählten Führer der beiden Vereine sind von dieser Erkenntnis durchdrungen; mit gehobenem Gefühl treten sie heute vor die Mitglieder der beiden Vereine und fordern sie auf, ein stolzes Werk ihnen bauen zu helfen, ... einen wahrhaft Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein, mächtig über ganz Deutschland.... Unseren Vorschlag unterbreiten wir den gesamten Mitgliedschaften beider Vereine, das heißt dem souveränen Volk selbst unmittelbar zur sofortigen Entscheidung.
Es kann solche Legitimation erfolgen entweder durch Mandate, welche im Namen von Vereinen oder deren Mitgliedschaften, oder welche auch im Auftrag von zum Zwecke der Beschickung des Kongresses stattgehabten Volksversammlungen ausgestellt sind, oder endlich auch Mandate, welche mit den Unterschriften der an einem Orte anwesenden Parteigenossen versehen sind.
Januar ab Hasenclever neben Hasselmann in die Redaktion eingetreten sei. Eine ganze Reihe Mitgliedschaften beantragte ausführliche und wahrheitsgemäße Abfassung der Protokolle der Generalversammlungen.
In Frankfurt a.M. folgte die Polizei ihrer Berliner Kollegin und löste gleichfalls die meisten der dort bestehenden Arbeiterorganisationen auf. Auch in Hannover, Königsberg i. Pr. und an anderen Orten verfielen sowohl der Allgemeine Deutsche Arbeiterverein wie die Mitgliedschaften der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei der polizeilichen Auflösung.
Immerhin blieb die Gegnerschaft gegen die gewerkschaftlichen Organisationen unter einem Teil der einflußreichsten Mitglieder des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins bestehen, so daß sogar noch 1872 auf dessen Generalversammlung Tölcke den Antrag stellte: Die Versammlung solle beschließen, alle innerhalb der Partei neben dem Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein bestehenden Verbindungen, namentlich der Allgemeine Deutsche Arbeiterunterstützungsverband, der Berliner Arbeiterbund, der Allgemeine Deutsche Maurerverein, der Allgemeine Deutsche Zimmererverein und sämtliche zu denselben gehörende Mitgliedschaften seien aufzulösen, ihre Bestände dem Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein einzuverleiben und sollten deren Mitglieder dem Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein beitreten.
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