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Aktualisiert: 9. Juni 2025
War auch der bei weitem groesste Teil der Patrizier reich beguetert, so fehlte es doch natuerlich auch unter den Plebejern nicht an reichen und ansehnlichen Familien, und da der Senat, der schon damals vielleicht zur groesseren Haelfte aus Plebejern bestand, selbst mit Ausschliessung der patrizischen Magistrate die finanzielle Oberleitung an sich genommen hatte, so ist es begreiflich, dass alle jene oekonomischen Vorteile, zu denen die politischen Vorrechte des Adels missbraucht wurden, den Reichen insgesamt zugute kamen und der Druck auf dem gemeinen Mann um so schwerer lastete, als durch den Eintritt in den Senat die tuechtigsten und widerstandsfaehigsten Personen aus der Klasse der Unterdrueckten uebertraten in die der Unterdruecker.
Schon die Vermehrung der vom Volk zu waehlenden Magistrate gehoert gewissermassen hierher; bezeichnend ist es besonders, dass seit 392 die Kriegstribune einer Legion, seit 443 je vier in jeder der vier ersten Legionen, nicht mehr vom Feldherrn, sondern von der Buergerschaft ernannt wurden.
Maerz abgeschafft, dagegen der zunaechst fuer den Amtswechsel der hoechsten Magistrate festgestellte und infolgedessen laengst im buergerlichen Leben ueberwiegende Termin des 1. Januar auch als Kalenderepoche fuer den Jahreswechsel angenommen ward. Beide Aenderungen traten mit dem 1.
Von dem Rechte, die Amtshandlungen der Magistrate durch Einschreiten zu kassieren, den Kontravenienten eventuell zu braechen und dessen weitere Bestrafung zu veranlassen, war die tribunizische Gewalt ausgegangen; dies blieb den Tribunen auch jetzt, nur dass auf den Missbrauch des Interzessionsrechts eine schwere, die buergerliche Existenz regelmaessig vernichtende Geldstrafe gesetzt ward.
Doch überzeugte ich Mich bald, daß ich mich irrte, denn er tat Beim Trinken alle Staatsgeschäfte ab, Ernannte Magistrate, ordnete Dem Zeus das Opfer an, vernahm Auguren Und sprach die Boten, wie sie eben kamen, Nicht mich allein. Es sah besonders aus.
Dagegen erhielt der Satz, dass wegen eines jeden bloss magistratischen Dekrets der dadurch Beschwerte an den Vorgesetzten des Dezernenten zu appellieren befugt sei, wahrscheinlich schon jetzt die grosse Ausdehnung, aus der die spaetere kaiserliche Appellationsinstanz hervorgegangen ist: es wurden vielleicht saemtliche rechtsprechende Magistrate, mindestens aber die Statthalter der saemtlichen Provinzen insofern als Unterbeamte des Herrschers angesehen, dass von jedem ihrer Dekrete Berufung an denselben eingelegt werden konnte.
Selbst solche Befugnisse, welche ausserhalb der magistratischen, ja ausserhalb der Kompetenz der Staatsgewalten ueberhaupt lagen, konnte Caesar hiernach von Rechts wegen sich beilegen; und es erscheint fast als eine Konzession seinerseits, dass er darauf verzichtete, die Magistrate anstatt der Komitien zu ernennen, und sich darauf beschraenkte, fuer einen Teil der Praetoren und der niederen Magistrate ein bindendes Vorschlagsrecht in Anspruch zu nehmen; dass er sich ferner zu der nach dem Herkommen ueberhaupt nicht statthaften Kreierung von Patriziern noch durch besonderen Volksschluss ermaechtigen liess. ^5 Am 26.
Gleichzeitig wurde ferner durchgesetzt, dass statt der Konsuln Kriegstribune es gab deren damals, vor der Teilung des Heeres in Legionen, sechs, und danach richtete sich auch die Zahl dieser Magistrate mit konsularischer Gewalt ^1 und konsularischer Amtsdauer von den Zenturien gewaehlt werden sollten.
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