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Aktualisiert: 29. Mai 2025
In der Volksmeinung war jedes Weib, das einmal in den Verdacht der Hexerei gekommen war, unehrlich. Als 1695 (also ganz am Ende des siebenzehnten Jahrhunderts) die Wittwe eines dasigen Schneidermeisters, die als der Zauberei verdächtig lange Zeit auf dem Schlosse im Hexenthurm gesessen hatte, vor der Beendigung des mit ihr angestellten Prozesses gestorben war, musste die (anfangs sich weigernde) Schneiderzunft daselbst durch Drohungen gezwungen werden, die Leiche der »Hexe« zu Grabe zu tragen.
Von da an verringerte sich die Zahl der jährlich vorkommenden Hexenprozesse. Doch fand und verfolgte man hier und da in Hessen noch über das Ende des siebenzehnten Jahrhunderts hinaus Hexen; allein man verfuhr in der Einziehung und Inquisition vorsichtiger und brannte weniger. Der letzte Hexenprozess, über welchen im hessischen Staatsarchiv Akten vorliegen, fand in den Jahren 1710 und 1711 statt. Damals war nämlich die Ehefrau Anna Elisabeth Ham zu Geismar allerlei zauberischer Tücken beschuldigt worden. Man hatte sie daher in den Hexenthurm zu Marburg gebracht, verhört und der Fiskal hatte, da sich die Verhörte keiner Zauberei schuldig bekennen wollte, Tortur beantragt. Das Gericht ging jedoch auf den Antrag nicht ein, sondern entband am 13.
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