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Aktualisiert: 24. Oktober 2025


Der Grund dagegen ist die reale Vermittelung, weil er die Reflexion als aufgehobene Reflexion enthält; er ist das durch sein Nichtseyn in sich zurückkehrende und sich setzende Wesen. Nach diesem Momente der aufgehobenen Reflexion erhält das Gesetzte die Bestimmung der Unmittelbarkeit, eines solchen, das außer der Beziehung oder seinem Scheine identisch mit sich ist.

Bei =ankommenden Briefen= ist etwa Folgendes zu beobachten. Der Empfänger muß das auf den Brief vom Postamte gesetzte Postgeld bezahlen und kann nichts davon abziehen, weil ein solcher Abzug lediglich der Tasche des Postofficianten zur Last fallen würde. Denn dieser ist nicht Herr des Postgeldes, sondern nur Verwalter desselben und muß es bei Heller und Pfennig berechnen.

Freilich ist er zu preisen, der Mann, dem in reiferen Jahren Sich der gesetzte Verstand aus solchem Frohsinn entwickelt, Der im Glück wie im Unglück sich eifrig und tätig bestrebet; Denn das Gute bringt er hervor und ersetzet den Schaden." Freundlich begann sogleich die ungeduldige Hausfrau: "Saget uns, was ihr gesehn; denn das begehrt' ich zu wissen."

Zweitens ist der Grund selbst so sehr Moment der Form als das durch ihn gesetzte; dieß ist ihre Identität der Form nach. Es ist gleichgültig, welche von beiden Bestimmungen zum Ersten gemacht wird, von dem als dem Gesetzten zum Andern als zum Grunde, oder von dem als dem Grunde zum Andern als zum Gesetzten übergegangen wird.

So ist der Exponent ihres Verhältnisses eines Theils in ihnen identisch mit sich, und das Affirmative derselben, wonach sie Quanta sind; andern Theils ist er als die an ihnen gesetzte Negation die Einheit an ihnen, nach der zunächst jedes, ein unmittelbares, begrenztes Quantum überhaupt, zugleich so ein begrenztes ist, daß es nur an sich identisch mit seinem Andern ist.

Aber das Positive ist nur an sich dieser Widerspruch; das Negative dagegen der gesetzte Widerspruch; denn in seiner Reflexion in sich, an und für sich Negatives oder als Negatives identisch mit sich zu seyn, hat es die Bestimmung, daß es Nichtidentisches, Ausschließen der Identität sey.

Diese absolute Form hat an ihr selbst ihren Inhalt oder Realität; der Begriff, indem er nicht die triviale, leere Identität ist, hat in dem Momente seiner Negativität oder des absoluten Bestimmens die unterschiedenen Bestimmungen; der Inhalt ist überhaupt nichts Anderes als solche Bestimmungen der absoluten Form; der durch sie selbst gesetzte, und daher auch ihr angemessene Inhalt.

In dieser Konsequenz zeigen die beiden Weltanschauungen auch in bezug auf die Grenzen des Erkennens die gleiche Entgegengesetztheit bei scheinbarer Verwandtschaft. Wie Kant fortwährend die Unerkennbarkeit dessen betont, was die Welt jenseits unsrer Erfahrung von ihr sei, so Goethe, daß hinter allem Erforschlichen noch ein Unerforschliches liege, daß wir nurruhig verehrenkönnten, ein Letztes, Unsagbares, an dem unsre Weisheit ein Ende habe. Für Kant bedeutet dies nur die absolute, durch die Natur unsres Erkennens selbst gesetzte Grenze desselben; für Goethe bedeutet es nur jene Schranke, die aus der Tiefe und dem geheimnisvollen Dunkel des letzten Weltgrundes hervorgeht

Die eine Kraft nämlich ist zunächst bestimmt als sollicitirende, und die andere als sollicitirt-werdende; diese Formbestimmungen erscheinen auf diese Weise als unmittelbare, an sich vorhandene Unterschiede der beiden Kräfte. Aber sie sind wesentlich vermittelt. Die eine Kraft wird sollicitirt; dieser Anstoß ist eine in sie von außen gesetzte Bestimmung. Aber die Kraft ist selbst das Voraussetzende; sie ist wesentlich sich in sich reflektirend und es aufhebend, daß der Anstoß ein

Nur die +Verbindung von immanenter Teleologie und Voluntarismus+ ist geeignet, uns die wachsende Zweckmäßigkeit des Psychischen ohne Berufung auf »transzendente«, von außen gesetzte Zwecke oder auf geheimnisvolle Zweckursachen verständlich zu machen.

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