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Ein wichtiger Satz, der darin seine Nothwendigkeit hat, daß die Identität in Verschiedenheit und diese in Entgegensetzung übergeht. Allein er pflegt nicht in diesem Sinne verstanden zu werden, sondern soll gewöhnlich so viel heißen, daß einem Dinge von allen Prädikaten entweder dieses Prädikat selbst oder sein Nichtseyn zukomme.

Jedes ist so überhaupt erstens insofern das Andre ist; es ist durch das Andre, durch sein eignes Nichtseyn, das was es ist; es ist nur Gesetztseyn; zweitens es ist insofern das Andre nicht ist; es ist durch das Nichtseyn des Andern das was es ist; es ist Reflexion in sich. Dieses beides ist aber die eine Vermittelung des Gegensatzes überhaupt, in der sie überhaupt nur Gesetzte sind.

Diese Beziehung des Bestimmens ist so die Vermittelung jeder der beiden mit sich durch ihr eigenes Nichtseyn, aber diese beiden Vermittelungen sind Eine Bewegung und die Wiederherstellung ihrer ursprünglichen Identität; die Erinnerung ihrer Entäußerung. Zuerst setzen Form und Materie sich gegenseitig voraus.

Der Anfang ist nicht das reine Nichts, sondern ein Nichts, von dem Etwas ausgehen soll; das Seyn ist also auch schon im Anfang enthalten. Der Anfang enthält also Beides, Seyn und Nichts; ist die Einheit von Seyn und Nichts; oder ist Nichtseyn, das zugleich Seyn, und Seyn, das zugleich Nichtseyn ist.

Das Gute bleibt so ein Sollen; es ist an und für sich, aber das Seyn als die letzte, abstrakte Unmittelbarkeit bleibt gegen dasselbe auch als ein Nichtseyn bestimmt. Die Idee des vollendeten Guten ist zwar ein absolutes Postulat, aber mehr nicht als ein Postulat, d. i. das Absolute mit der Bestimmtheit der Subjektivität behaftet.

Als Gesetztseyn nämlich ist sie die Negation als solche, ein Nichtseyn gegen ein Anderes, nämlich gegen die absolute Reflexion in sich oder gegen das Wesen. Aber als Beziehung auf sich ist sie in sich reflektirt. Diese ihre Reflexion und jenes Gesetztseyn sind verschieden; ihr Gesetztseyn ist vielmehr ihr Aufgehobenseyn; ihr Reflektirtseyn in sich aber ist ihr Bestehen.

Das Gesetztseyn der Seiten der äußerlichen Reflexion ist daher ein Seyn; so wie ihr Nichtgesetztseyn ein Nichtseyn. Die Momente des Gegensatzes näher betrachtet, so sind sie das in sich reflektirte Gesetztseyn oder Bestimmung überhaupt. Das Gesetztseyn ist die Gleichheit und Ungleichheit; sie beide in sich reflektirt machen die Bestimmungen des Gegensatzes aus.

Wenn wir von den Dingen sagen, sie sind endlich, so wird darunter verstanden, daß sie nicht nur eine Bestimmtheit haben, die Qualität nicht nur als Realität und ansichseyende Bestimmung, daß sie nicht blos begrenzt sind, sie haben so noch Daseyn außer ihrer Grenze, sondern daß vielmehr das Nichtseyn ihre Natur, ihr Seyn, ausmacht.

So ist die Reflexion sie selbst, und ihr Nichtseyn; und ist nur sie selbst, indem sie das Negative ihrer ist, denn nur so ist das Aufheben des Negativen zugleich als ein Zusammengehen mit sich.

Das Endliche ist das reale Daseyn, welches so verbleibt, auch indem zu seinem Nichtseyn, dem Unendlichen, übergegangen wird; dieses hat, wie gezeigt, nur die erste, unmittelbare Negation zu seiner Bestimmtheit gegen das Endliche, so wie dieses gegen jene Negation, als Negirtes nur die Bedeutung eines Anderen hat, und daher noch Etwas ist.