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Ferner hat man die sogenannten Bezauberungen von Menschen und Vieh durch =eigentliche Giftmischerei= zu erklären gesucht. Wer will in Abrede stellen, dass Substanzen, die dem thierischen Organismus schaden, der Vergangenheit eben so gut bekannt und zugänglich waren, als der Gegenwart? Aber das Strafrecht war sich auch eines Unterschieds zwischen Vergiftung und Zauberei bewusst und setzte auf jene eine andere Strafe, als auf diese. Wo darum wirkliche Vergiftung vorkam, ist zwar die Möglichkeit, aber nicht die Wahrscheinlichkeit vorhanden, dass der unverständige Richter sie für Zauberei nahm; wo uns aber in den Hexenakten das Wort =Gift= begegnet, da ist es in den wenigsten Fällen in der jetzt gebräuchlichen engeren Bedeutung, sondern fast durchgängig (gleich dem lateinischen veneficium) als =Zaubermittel= zu fassen. So kocht eine brandenburgische Hexe »Gift« aus einer Kröte, etwas Graberde und Holz von einer Todtenbahre und schüttet es in einen Thorweg, durch welchen Jemand kommen soll. Eine andere kocht ein »Vorgift« aus Asche und giesst es vor die Thüre einer Edelfrau, damit diese, wenn sie darüber schritte, kinderlos bliebe; eine dritte vergräbt »Gift« im Hofe, um Pferde zu bezaubern; eine vierte verlähmt Kinder durch einen »giftigen Guss«; eine fünfte richtet zur Tödtung einen »Gifttrank« aus Schlangen zu; eine sechste macht durch ein »gegossenes Gift«, dass ihr Feind verarmt u.

Eine dritte uralte Form eines Bundes war der Tempelverein (Amphiktyonie). Die rings um ein Heiligtum liegenden Nachbargemeinden (Amphiktyones, Umwohner) taten sich zusammen, um die hier gebräuchlichen Opfer, Feste und Wettspiele gemeinsam und unter Ausschluß von anderen zu begehen; ähnlich wie im heutigen Griechenland zu einzelnen Lokalfesten (πανηγύρει

Das junge Mädchen führte seinen Begleiter also nach dem Ende des Marktfleckens. Dort fand sich ein Haus mit offen stehender Thür. Sie traten ein. Neben dem in sibirischen Häusern gebräuchlichen ungeheuren Ofen stand mitten in der Stube eine einfache hölzerne Bank. Beide setzten sich dort nieder.

Mit der ersten Figur kämpft jedoch eine dritte, die ein ganz unverhältnissmässig langes Schwert schwingt und deren Arme und Beine auf ganz unnatürliche Weise gebogen sind. Die linke Hand, die sich gegenüber derjenigen der vierten Figur befindet, ist in der gebräuchlichen Weise stilisiert worden. Die letzte, ebenso mangelhaft gebildete Figur, scheint sich vom Schauplatz entfernen zu wollen.