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Ferner hat man die sogenannten Bezauberungen von Menschen und Vieh durch =eigentliche Giftmischerei= zu erklären gesucht. Wer will in Abrede stellen, dass Substanzen, die dem thierischen Organismus schaden, der Vergangenheit eben so gut bekannt und zugänglich waren, als der Gegenwart? Aber das Strafrecht war sich auch eines Unterschieds zwischen Vergiftung und Zauberei bewusst und setzte auf jene eine andere Strafe, als auf diese. Wo darum wirkliche Vergiftung vorkam, ist zwar die Möglichkeit, aber nicht die Wahrscheinlichkeit vorhanden, dass der unverständige Richter sie für Zauberei nahm; wo uns aber in den Hexenakten das Wort =Gift= begegnet, da ist es in den wenigsten Fällen in der jetzt gebräuchlichen engeren Bedeutung, sondern fast durchgängig (gleich dem lateinischen veneficium) als =Zaubermittel= zu fassen. So kocht eine brandenburgische Hexe »Gift« aus einer Kröte, etwas Graberde und Holz von einer Todtenbahre und schüttet es in einen Thorweg, durch welchen Jemand kommen soll. Eine andere kocht ein »Vorgift« aus Asche und giesst es vor die Thüre einer Edelfrau, damit diese, wenn sie darüber schritte, kinderlos bliebe; eine dritte vergräbt »Gift« im Hofe, um Pferde zu bezaubern; eine vierte verlähmt Kinder durch einen »giftigen Guss«; eine fünfte richtet zur Tödtung einen »Gifttrank« aus Schlangen zu; eine sechste macht durch ein »gegossenes Gift«, dass ihr Feind verarmt u.

Sie raucht Pfeife mit selbstgeschnittenem Tabak und giesst einen Cognac nach dem andern hinter die Binde. Martin präsentiert Feuer von dem züngelnden Stirnflämmchen einer Serpentintänzerin und träufelt das Nass aus dem grünen Fischleib einer schlanken, schilfentsprossnen Najade. Sie vermisst ihren Hut und Paletot.