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Das Potenzenverhältniß erscheint zunächst als eine äußere Veränderung, in welche irgend ein Quantum versetzt wird; es hat aber die engere Beziehung auf den Begriff des Quantums, daß dieses in dem Daseyn, zu welchem es in jenem Verhältnisse fortgebildet ist, denselben erreicht, ihn auf vollständige Weise realisirt hat; dieß Verhältniß ist die Darstellung dessen, was das Quantum an sich ist, und drückt dessen Bestimmtheit oder Qualität aus, wodurch es sich von anderem unterscheidet.

Die Begriffe werden ferner vornehmlich in konträre und kontradiktorische eingetheilt. Wenn es bei der Abhandlung des Begriffs darum zu thun wäre, anzugeben, was es für bestimmte Begriffe gebe, so wären alle möglichen Bestimmungen anzuführen, denn alle Bestimmungen sind Begriffe, somit bestimmte Begriffe, und alle Kategorien des Seyns, wie alle Bestimmungen des Wesens, wären unter den Arten der Begriffe aufzuführen. Wie denn auch in den Logiken, in der einen nach Belieben mehr, in der andern weniger, erzählt wird, daß es bejahende, verneinende, identische, bedingte, nothwendige u. s. f. Begriffe gebe. Da solche Bestimmungen der Natur des Begriffes selbst schon im Rücken liegen, und daher, wenn sie bei demselben aufgeführt werden, nicht in ihrer eigenthümlichen Stelle vorkommen, so lassen sie nur oberflächliche Worterklärungen zu, und erscheinen hier ohne alles Interesse. Den konträren und kontradiktorischen Begriffen, ein Unterschied, der hier vornehmlich beachtet wird, liegt die Reflexions-Bestimmung der Verschiedenheit und Entgegensetzung zu Grunde. Sie werden als zwei besondere Arten angesehen, d. h. jeder als fest für sich und gleichgültig gegen den andern, ohne allen Gedanken der Dialektik und der innern Nichtigkeit dieser Unterschiede; als ob das, was konträr ist, nicht ebenso sehr als kontradiktorisch bestimmt werden müßte. Die Natur und der wesentliche Übergang der Reflexions-Formen, die sie ausdrücken, ist an ihrer Stelle betrachtet worden. In dem Begriffe ist die Identität zur Allgemeinheit, der Unterschied zur Besonderheit, die Entgegensetzung, die in den Grund zurückgeht, zur Einzelnheit fortgebildet. In diesen Formen sind jene Reflexions-Bestimmungen, wie sie in ihrem Begriffe sind. Das Allgemeine erwies sich nicht nur als das Identische, sondern zugleich als das Verschiedene oder Konträre gegen das Besondere und Einzelne, ferner auch als ihnen entgegengesetzt, oder kontradiktorisch; in dieser Entgegensetzung aber ist es identisch mit ihnen, und ihr wahrhafter Grund, in welchem sie aufgehoben sind. Ein Gleiches gilt von der Besonderheit und Einzelnheit, welche ebenso die Totalität der Reflexions-Bestimmungen sind. Weiter werden die Begriffe in subordinirte und koordinirte eingetheilt; ein Unterschied, der die Begriffsbestimmung näher angeht, nämlich das Verhältniß von Allgemeinheit und Besonderheit, wo diese Ausdrücke auch beiläufig erwähnt worden sind. Nur pflegen sie gewöhnlich gleichfalls als ganz feste Verhältnisse betrachtet, und hiernach mehrfache unfruchtbare Sätze von denselben aufgestellt zu werden. Die weitläufigste Verhandlung darüber betrifft wieder die Beziehung der Kontrarietät und Kontradiktorietät auf die Sub- und Koordination. Indem das Urtheil die Beziehung der bestimmten Begriffe ist, so hat sich erst bei demselben das wahre Verhältniß zu ergeben. Jene Manier, diese Bestimmungen zu vergleichen ohne Gedanken an ihre Dialektik und um die fortgehende

Oktober 1850 fortgebildet hat, wie genannte Unsere Vorfahren, ihrem ganzen Inhalte nach, auch während Unserer Regierung genau beobachten, aufrecht erhalten und beschützen wollen. Deß zu Urkund haben Wir, gemäß der Bestimmung im § 67 des revidirten Grundgesetzes vom 15. Oktober 1850 über die Verfassung des Großherzogthums vom 5.

Es bedürfte aber weder des Abnehmens ohne Grenze, in das Newton das Quantum versetzt und das nur den Progreß ins Unendliche ausdrückt, noch der Bestimmung der Theilbarkeit, welche hier keine unmittelbare Bedeutung mehr hat, wenn die geforderte Bestimmung sich zum Begriffe einer Größebestimmung, die rein nur Moment des Verhältnisses ist, fortgebildet hätte.

C. Das Urtheil der Nowthwendigkeit. Die Bestimmung, zu der sich die Allgemeinheit fortgebildet hat, ist, wie sich ergeben, die an- und fürsichseyende oder objektive Allgemeinheit, der in der Sphäre des Wesens die Substantialität entspricht.

Es sind zurückgebliebene Menschen, deren Gehirn, durch alle möglichen Zufälle im Verlaufe der Vererbung, nicht so zart und vielseitig fortgebildet worden ist. Sie zeigen uns, was wir Alle waren, und machen uns erschrecken: aber sie selber sind so wenig verantwortlich, wie ein Stück Granit dafür, dass es Granit ist.

Zunächst aber sind die Termini noch unmittelbare Bestimmtheiten; sie haben sich durch sich selbst zu keiner objektiven Bedeutung fortgebildet; die veränderte Stellung, welche zwei derselben erhalten, ist die Form, die nur erst äußerlich an ihnen ist; sie sind daher noch wie im ersten Schlusse überhaupt ein gegeneinander gleichgültiger Inhalt; zwei Qualitäten, die nicht an und für sich selbst, sondern durch eine zufällige Einzelnheit verknüpft sind.