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Aktualisiert: 23. Mai 2025
Indem die selbstständige Reflexions-Bestimmung in derselben Rüksicht, als sie die andere enthält, und dadurch selbstständig ist, die andere ausschließt, so schließt sie in ihrer Selbstständigkeit ihre eigene Selbstständigkeit aus sich aus; denn diese besteht darin, die ihr andre Bestimmung in sich zu enthalten und dadurch allein nicht Beziehung auf ein äußerliches zu seyn, aber ebenso sehr unmittelbar darin, sie selbst zu seyn und die ihr negative Bestimmung von sich auszuschließen.
Sondern die Reflexions-Bestimmung ist an ihr selbst die bestimmte Seite, und die Beziehung dieser bestimmten Seite als bestimmter, das heißt, auf ihre Negation. Die Qualität geht durch ihre Beziehung in Anderes über; in ihrer Beziehung beginnt ihre Veränderung. Die Reflexionsbestimmung hingegen hat ihr Andersseyn in sich zurückgenommen.
Die Reflexions-Bestimmung ist von der Bestimmtheit des Seyns, der Qualität, unterschieden; diese ist unmittelbare Beziehung auf Anderes überhaupt; auch das Gesetztseyn ist Beziehung auf Anderes, aber auf das Reflektirtseyn in sich. Die Negation als Qualität ist Negation als seyend; das Seyn macht ihren Grund und Element aus.
Ferner aber gehört auch die Grundbeziehung dazu, insofern sie zwar die aufgehobene Reflexions-Bestimmung aber dadurch das Wesen zugleich als Gesetztes ist.
Form und Wesen. Die Reflexions-Bestimmung, insofern sie in den Grund zurückgeht, ist ein erstes, ein unmittelbares Daseyn überhaupt, von dem angefangen wird.
Deswegen ist das Gesetztseyn nur ein Gesetztseyn in Rücksicht auf das Wesen, als die Negation des Zurückgekehrtseyns in sich selbst. Das Gesetztseyn ist noch nicht Reflexions-Bestimmung; es ist nur Bestimmtheit, als Negation überhaupt.
Denn die qualitative Bestimmtheit, so wie die Reflexions-Bestimmung, sind wesentlich als begrenzte, und haben durch ihre Schranke eine Beziehung auf ihr Anderes, somit die Nothwendigkeit des Übergehens und Vergehens. Die Allgemeinheit aber, welche sie im Verstande haben, giebt ihnen die Form der Reflexion in sich, wodurch sie der Beziehung auf Anderes entnommen, und unvergänglich geworden sind.
Aber das Setzen ist nun in Einheit mit der äußern Reflexion; diese ist in dieser Einheit absolutes Voraussetzen; das heißt, das Abstoßen der Reflexion von sich selbst, oder Setzen der Bestimmtheit als ihrer selbst. Das Gesetztseyn ist daher, als solches Negation; aber als vorausgesetztes ist sie als in sich reflektirte. So ist das Gesetztseyn Reflexions-Bestimmung.
Allein dieß Bestimmen ist eines Theils als Aufheben des Bestimmens die nur wiederhergestellte, gereinigte oder geoffenbarte Identität des Wesens, welche die Reflexions-Bestimmung an sich ist; andern Theils ist diese negirende Bewegung als Bestimmen erst das Setzen jener Reflexionsbestimmtheit, welche als die unmittelbare erschien, die aber nur von der sich selbst ausschließenden Reflexion des Grundes gesetzt und hierin als nur Gesetztes oder Aufgehobenes gesetzt ist.
Ebenso scheint es aber nicht nur in sein Anderes, wie die Reflexions-Bestimmung. Diese als ein Relatives bezieht sich nicht nur auf sich, sondern ist ein Verhalten. Sie giebt sich in ihrem Andern kund; aber scheint nur erst an ihm, und das Scheinen eines jeden an dem Andern oder ihr gegenseitiges Bestimmen hat bei ihrer Selbstständigkeit die Form eines äußerlichen Thuns.
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