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Aktualisiert: 11. Juli 2025
Der Grund ist in dem Inhalte zunächst verschwunden; der Inhalt aber ist zugleich die negative Reflexion der Formbestimmungen in sich; seine Einheit, welche zunächst nur die gegen die Form gleichgültige ist, ist daher auch die formelle Einheit oder die Grundbeziehung als solche. Der Inhalt hat daher diese zu seiner wesentlichen Form und der Grund umgekehrt hat einen Inhalt.
Die Grundbeziehung als solche ist der in seinem Widerspruch zu Grunde gegangene Gegensatz; und die Existenz der mit sich selbst zusammengehende Grund.
Weil der Inhalt nur diese einfache Bestimmtheit ist, die nicht die Form der Grundbeziehung an ihr selbst hat, so ist sie der mit sich identische Inhalt, gegen die Form gleichgültig und diese ihm äußerlich; er ist ein Anderes als sie. Anmerkung.
Der Inhalt des Grundes ist also der in seine Einheit mit sich zurückgekehrte Grund; der Grund ist zunächst das Wesen, das in seinem Gesetztseyn mit sich identisch ist; als verschieden und gleichgültig gegen sein Gesetztseyn, ist es die unbestimmte, die Materie; aber als Inhalt ist es zugleich die formirte Identität, und diese Form wird darum Grundbeziehung, weil die Bestimmungen ihres Gegensatzes im Inhalte auch als negirte gesetzt sind.
Es ist also in der realen Grundbeziehung das doppelte vorhanden, einmal die Inhaltsbestimmung, welche Grund ist, in dem Gesetztseyn mit sich selbst kontinuirt, so daß sie das einfach Identische des Grundes und Begründeten ausmacht; das Begründete enthält so den Grund vollkommen in sich, ihre Beziehung ist unterschiedslose wesentliche Gediegenheit.
Einer Seits ist der Inhalt die wesentliche Identität des Grundes mit sich in seinem Gesetztseyn, anderer Seits die gesetzte Identität gegen die Grundbeziehung; dieß Gesetztseyn, das als Formbestimmung an dieser Identität ist, ist dem freien Gesetztseyn, das heißt, der Form als ganzer Beziehung von Grund und Begründetem, gegenüber; diese Form ist das totale in sich zurückkehrende Gesetztseyn; jene daher nur das Gesetztseyn als unmittelbares, die Bestimmtheit als solche.
Die Bedingung ist daher die ganze Form der Grundbeziehung; sie ist das vorausgesetzte Ansichseyn derselben, aber damit selbst ein Gesetztseyn, und ihre Unmittelbarkeit dieß, sich zum Gesetztseyn zu machen; sich somit von sich selbst so abzustoßen, daß sie sowohl zu Grunde geht, als sie Grund ist, der sich zum Gesetztseyn macht und hiermit auch zum Begründeten; und beides ist ein und dasselbe.
Dieser ist daher ebenso das Ganze selbst. Es ist somit überhaupt nur Ein Ganzes der Form vorhanden; aber ebenso sehr nur Ein Ganzes des Inhalts. Denn der eigenthümliche Inhalt der Bedingung ist nur wesentlicher Inhalt, insofern er die Identität der Reflexion mit sich in der Form, oder als dieß unmittelbare Daseyn an ihm selbst die Grundbeziehung ist.
Oder von Seite des Inhalts betrachtet, weil er die Identität als der Grundbeziehung mit sich ist, hat er wesentlich diesen Formunterschied an ihm selbst, und ist als Grund ein anderer, denn als Begründetes.
Darin nun, daß Grund und Begründetes einen verschiedenen Inhalt haben, hat die Grundbeziehung aufgehört, eine formale zu seyn; der Rückgang in den Grund, und das Hervorgehen aus ihm zum Gesetzten ist nicht mehr die Tautologie; der Grund ist realisirt.
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