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Aktualisiert: 7. Mai 2025


Das Princip ist ein irgendwie bestimmter Inhalt, das Wasser, das Eine, Nus, Idee, Substanz, Monade u.s.f., oder wenn es sich auf die Natur des Erkennens bezieht und damit mehr nur ein Kriterium als eine objektive Bestimmung seyn soll Denken, Anschauen, Empfinden, Ich, die Subjektivität selbst, so ist es hier gleichfalls die Inhaltsbestimmung, auf welche das Interesse geht.

Weil er also nur ein möglicher ist, ist ebenso sehr ein anderer und sein Gegentheil möglich. A ist A; ebenso A ist A. Diese beiden Sätze drücken, jeder die Möglichkeit seiner Inhaltsbestimmung aus. Aber als diese identischen Sätze sind sie gleichgültig gegen einander; es ist mit dem einen nicht gesetzt, daß auch der andere hinzukomme.

Es ist jedoch völlig gleichgültig, jenen logischen Inhalt auch Form zu nennen, und unter Inhalt nur die sonstige empirische Erfüllung zu verstehen, so enthält die Form nicht bloß die leere Identität, außer welcher die Inhaltsbestimmung läge.

Das Gesetz ist als unmittelbarer Inhalt, bestimmt überhaupt, unterschieden von andern Gesetzen, und es giebt deren eine unbestimmbare Menge. Aber indem es die wesentliche Negativität nun an ihm selbst hat, enthält es nicht mehr eine solche nur gleichgültige, zufällige Inhaltsbestimmung; sondern sein Inhalt ist alle Bestimmtheit überhaupt, in wesentlicher sich zur Totalität machenden Beziehung.

Im ersten Etwas, das die Grundbeziehung ist, ist auch diese zweite InhaltsBestimmung unmittelbar und an sich mit der ersten verknüpft. Das andere Etwas aber enthält nur die eine an sich als das, worin es mit dem ersten Etwas unmittelbar identisch ist, die andere aber als die in ihm gesetzte.

Es ist also in der realen Grundbeziehung das doppelte vorhanden, einmal die Inhaltsbestimmung, welche Grund ist, in dem Gesetztseyn mit sich selbst kontinuirt, so daß sie das einfach Identische des Grundes und Begründeten ausmacht; das Begründete enthält so den Grund vollkommen in sich, ihre Beziehung ist unterschiedslose wesentliche Gediegenheit.

Was real möglich ist, ist also nach seinem Ansichseyn, ein formelles Identisches, das nach seiner einfachen Inhaltsbestimmung sich nicht widerspricht; aber auch nach seinen entwickelten und unterschiedenen Umständen und allem, womit es im Zusammenhange steht, muß es als das mit sich Identische sich nicht widersprechen.

Man verlangt daher, wenn man nach einem Grund fragt, eigentlich für den Grund eine andere Inhaltsbestimmung als diejenige ist, nach deren Grund man fragt. Diese Beziehung bestimmt sich nun weiter. Insofern nämlich ihre beide Seiten verschiedener Inhalt sind, sind sie gleichgültig gegen einander; jede ist eine unmittelbare mit sich identische Bestimmung.

Der reale Grund. Die Bestimmtheit des Grundes, ist, wie sich gezeigt hat, eines Theils Bestimmtheit der Grundlage oder Inhaltsbestimmung; andern Theils das Andersseyn in der Grundbeziehung selbst, nämlich die Unterschiedenheit ihres Inhalts und der Form; die Beziehung von Grund und Begründetem verläuft sich als eine äußerliche Form an dem Inhalt, der gegen diese Bestimmungen gleichgültig ist.

Einige, auch noch die Inhaltsbestimmung: Mensch u. s. f. Das Subjekt des singularen Urtheils konnte heißen: Dieser Mensch, eine Singularität, die eigentlich dem äußerlichen Monstriren angehört; es soll daher vielmehr lauten, etwa Cajus. Aber das Subjekt des partikularen Urtheils kann nicht mehr seyn: Einige Caji; denn Cajus soll ein Einzelner als solcher seyn.

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