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Aktualisiert: 11. Juli 2025


Nämlich in der Identität beider Welten, und indem die eine der Form nach bestimmt ist, als die wesentliche und die andere als dieselbe aber als gesetzte und unwesentliche, hat sich zwar die Grundbeziehung wieder hergestellt; aber zugleich als die Grundbeziehung der Erscheinung, nämlich als Beziehung nicht eines identischen Inhalts, noch auch eines bloß verschiedenen, wie das Gesetz ist, sondern als totale Beziehung, oder als negative Identität und wesentliche Beziehung des Inhalts als entgegengesetzten.

Zuerst ist die Bedingung unmittelbares Daseyn; seine Form hat die zwei Momente, das Gesetztseyn, nach welchem es als Bedingung Material und Moment des Grundes ist; und das Ansichseyn, nach welchem es die Wesentlichkeit des Grundes oder seine einfache Reflexion in sich ausmacht. Beide Seiten der Form sind dem unmittelbaren Daseyn äußerlich; denn es ist die aufgehobene Grundbeziehung.

Sie stehen in der identischen Grundbeziehung der Form; sie sind ein und derselbe ganze Inhalt, nämlich die zwei Inhaltsbestimmungen und deren Beziehung; unterschieden sind sie nur durch die Art dieser Beziehung, die in dem einen unmittelbare, in dem andern gesetzte Beziehung ist; wodurch sich das eine von dem Andern nur der Form nach als Grund und Begründetes unterscheidet.

Der Bedingung steht daher die Grundbeziehung gegenüber. Etwas hat außer seiner Bedingung auch einen Grund. Dieser ist die leere Bewegung der Reflexion, weil sie die Unmittelbarkeit als ihre Voraussetzung außer ihr hat. Sie ist aber die ganze Form und das selbstständige Vermitteln; denn die Bedingung ist nicht ihr Grund.

Die beiden Beziehungen, der wesentliche Inhalt, als die einfache unmittelbare Identität des Grundes und des Begründeten; und dann das Etwas, als die Beziehung des unterschiedenen Inhalts, sind zwei verschiedene Grundlagen; die mit sich identische Form des Grundes, daß Dasselbe das eine Mal als Wesentliches, das andere Mal als Gesetztes sey, ist verschwunden; die Grundbeziehung ist so sich selbst äußerlich geworden.

Aber zugleich ist er voraussetzende Reflexion; er bezieht sich negativ auf sich selbst, und setzt sich sein Ansichseyn als ihm Anderes entgegen, und die Bedingung sowohl nach ihrem Momente des Ansichseyns als des unmittelbaren Daseyns ist das eigene Moment der Grundbeziehung; das unmittelbare Daseyn ist wesentlich nur durch seinen Grund, und ist das Moment seiner als Voraussetzens.

Wie sie sich wirklich, d. h. im einzelnen Fall, verhalten, dieß ist eine der Grundbeziehung und dem Inhalte selbst, äußerliche Bestimmung; es ist ein Drittes, was ihnen die Form von Grund und Begründetem ertheilt.

Zweitens ist diese Grundbeziehung nicht nur formell, sondern auch real. Der formelle Grund geht in den realen über, wie sich gezeigt hat; die Momente der Form reflektiren sich in sich selbst; sie sind ein selbstständiger Inhalt, und die Grundbeziehung enthält auch einen eigenthümlichen Inhalt als Grund und einen als Begründetes.

Allein dieß Bestehen ist im Grunde gesetzt; oder dieß Wesen ist selbst wesentlich als bestimmtes; somit ist es auch wieder das Moment der Grundbeziehung und Form.

Die entstandene Grundbeziehung ist darum die vollständige, die den formellen und realen Grund zugleich in sich enthält und die im letztern gegen einander unmittelbaren Inhaltsbestimmungen vermittelt. Die Grundbeziehung hat sich hiermit folgendermassen näher bestimmt. Erstens Etwas hat einen Grund; es enthält die Inhaltsbestimmung, welche der Grund ist, und noch eine zweite als durch ihn gesetzte.

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