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Aktualisiert: 11. Juli 2025
Sein Werden ist ferner nicht ein Anfangen von sich als dem wahrhaft Ersten und Unmittelbaren; sondern seine Unmittelbarkeit ist nur das Vorausgesetzte; und die Bewegung seines Werdens ist das Thun der Reflexion selbst. Die Wahrheit des Daseyns ist daher Bedingung zu seyn; seine Unmittelbarkeit ist allein durch die Reflexion der Grundbeziehung, welche sich selbst als aufgehobene setzt.
Daß die Bedingung des Ansichseyns für den Grund ist, macht also ihre Seite aus, nach welcher sie eine vermittelte ist. Ebenso die Grundbeziehung hat in ihrer Selbstständigkeit, auch eine Voraussetzung, und ihr Ansichseyn außer sich.
Er befreit sich noch von derselben, indem die Grundbeziehung im vollständigen Grunde zu einer gegen ihre Identität äußerlichen Beziehung wird; wodurch der Inhalt die Unmittelbarkeit erhält.
Insofern so die Grundbeziehung selbstständige Beziehung auf sich ist und die Identität der Reflexion an ihr selbst hat, hat sie einen eigenthümlichen Inhalt, gegen den Inhalt der Bedingung.
Das Werden ist somit, wie die Unmittelbarkeit nur der Schein des Unbedingten, indem dieses sich selbst voraussetzt, und darin seine Form hat; und die Unmittelbarkeit des Seyns ist daher wesentlich nur Moment der Form. Die andere Seite dieses Scheinens des Unbedingten ist die Grundbeziehung als solche, als Form bestimmt gegen die Unmittelbarkeit der Bedingungen und des Inhalts.
Ferner sind auch beide vermittelte. Die Bedingung ist das Ansichseyn des Grundes; sie ist so sehr wesentliches Moment der Grundbeziehung, daß sie die einfache Identität desselben mit sich ist. Aber dieß ist auch aufgehoben; dieß Ansichseyn ist nur ein gesetztes; das unmittelbare Daseyn ist gleichgültig dagegen Bedingung zu seyn.
Die reale Grundbeziehung ist daher vielmehr der Grund als aufgehobener; sie macht somit vielmehr die Seite des Begründeten oder des Gesetztseyns aus. Als Gesetztseyn aber ist nun der Grund selbst in seinen Grund zurückgegangen; er ist nun ein Begründetes, das einen andern Grund hat.
Dieses ist ferner nur Bedingung durch die voraussetzende Reflexion des Grundes; es ist dessen Identität mit sich selbst, oder sein Inhalt, dem er sich gegenüber setzt. Das Daseyn ist daher nicht bloß formloses Material für die Grundbeziehung, sondern weil es an ihm selbst diese Form hat, ist es formirte Materie, und als zugleich das in der Identität mit ihr gegen sie Gleichgültige ist es Inhalt.
Der reale Grund. Die Bestimmtheit des Grundes, ist, wie sich gezeigt hat, eines Theils Bestimmtheit der Grundlage oder Inhaltsbestimmung; andern Theils das Andersseyn in der Grundbeziehung selbst, nämlich die Unterschiedenheit ihres Inhalts und der Form; die Beziehung von Grund und Begründetem verläuft sich als eine äußerliche Form an dem Inhalt, der gegen diese Bestimmungen gleichgültig ist.
Ferner aber gehört auch die Grundbeziehung dazu, insofern sie zwar die aufgehobene Reflexions-Bestimmung aber dadurch das Wesen zugleich als Gesetztes ist.
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