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Aktualisiert: 11. Juli 2025
Insofern daher die Bedingung das ist, worin die Grundbeziehung ihre Identität mit sich hat, macht sie seinen Inhalt aus; aber weil er das gegen diese Form Gleichgültige ist, ist er nur an sich ihr Inhalt, ein solches, das erst Inhalt werden soll, hiermit das Material für den Grund ausmacht.
Es waren noch keine zehn Minuten des Schweigens zwischen den beiden verstrichen und dennoch fühlte Törleß seinen Widerwillen bereits auf das äußerste gesteigert. Eine Grundstimmung, Grundbeziehung zwischen ihm und Beineberg schien sich darin zum ersten Male zu äußern, ein immer schon lauernd dagewesenes Mißtrauen schien mit einem Male in das bewußte Empfinden aufgestiegen zu sein.
Das Zufällige ist also nothwendig, darum weil das Wirkliche als Mögliches bestimmt, damit seine Unmittelbarkeit aufgehoben und in Grund oder Ansichseyn, und in Begründetes abgestoßen ist, als auch weil diese seine Möglichkeit, die Grundbeziehung, schlechthin aufgehoben und als Seyn gesetzt ist. Das Nothwendige ist, und dieß Seyende ist selbst das Nothwendige.
Aber die Existenz wird zur Erscheinung; der Grund ist in der Existenz aufgehoben; er stellt sich als Rückkehr der Erscheinung in sich, wieder her; aber zugleich als aufgehobener, nämlich als Grundbeziehung entgegengesetzter Bestimmungen; die Identität solcher aber ist wesentlich Werden und Übergehen, nicht mehr die Grundbeziehung als solche.
Die formelle Grundbeziehung enthält nur Einen Inhalt für Grund und Begründetes, in dieser Identität liegt ihre Nothwendigkeit, aber zugleich ihre Tautologie. Der reale Grund enthält einen verschiedenen Inhalt, damit tritt aber die Zufälligkeit und
Diese Vermittelung, als Fortgehen vom Unmittelbaren zum Grunde, ist nicht eine äußere Reflexion, sondern, wie sich ergeben, das eigne Thun des Grundes, oder was dasselbe ist, die Grundbeziehung ist als Reflexion in die Identität mit sich ebenso wesentlich sich entäußernde Reflexion.
Diese Beziehung ist somit Grund des Grundes A, und die ganze Grundbeziehung ist zweiten Etwas als Gesetztes oder Begründetes.
Als Grund ist sie nun die negative Identität, die sich in jene beiden Momente abgestoßen hat; erstens in die Gestalt der aufgehobenen Grundbeziehung, einer unmittelbaren, einheitslosen, sich selbst äußerlichen Mannigfaltigkeit, welche sich auf den Grund als ein ihr Anderes bezieht, und zugleich das Ansichseyn desselben ausmacht; zweitens, in die Gestalt einer innerlichen, einfachen Form, welche Grund ist, aber sich auf das mit sich identische Unmittelbare als auf ein Anderes bezieht, und dasselbe als Bedingung, d. h. dieß ihr Ansich als ihr eigenes Moment bestimmt.
Indem dieses aber Grund ist, bestimmt es sich real, durch seine sich selbst aufhebende oder in sich zurückkehrende Reflexion; indem weiter diese Bestimmung oder das Andersseyn der Grundbeziehung sich in der Reflexion des Grundes aufhebt und Existenz wird, so haben die Formbestimmungen hieran ein Element des selbstständigen Bestehens. Ihr Schein vervollständigt sich zur Erscheinung.
Der Grund ist zuerst absoluter Grund, in dem das Wesen zunächst als Grundlage überhaupt für die Grundbeziehung ist; näher bestimmt er sich aber als Form und Materie, und giebt sich einen Inhalt. Zweitens ist er bestimmter Grund, als Grund von einem bestimmten Inhalt; indem die Grundbeziehung sich in ihrer Realisirung überhaupt äußerlich wird, geht sie in die bedingende Vermittelung über.
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