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Hatte indeß die Frau erwiesenermaßen zuerst angefangen, so mußte ihr Mann Strafe zahlen, sonst aber der, welcher mit ihr Streit gesucht hatte. Die größten und heiligsten Pflichten glaubt aber der Berber für sein Gemeinwesen, für seinen Stamm zu haben.

Kurz vor dem Eisenacher Kongreß glaubte Tölcke mir eine Stinkbombe an den Kopf werfen zu müssen, in der Hoffnung, mir politisch zu schaden. Er erklärte in Nummer 87 desSozialdemokratvom 28. Juli, ich beziehe vom Exkönig von Hannover eine jährliche Besoldung von 600 Talern. Die Beschuldigung war blöde, aber es gab Leute im Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein, die daran glaubten. So beschloß ich, Tölcke wegen verleumderischer Beleidigung zu verklagen. Ich bat den Parteigenossen Wilhelm Eichhoff in Berlin, mit Rechtsanwalt Hirsemenzel, damals der erste Rechtsanwalt Berlins, zu reden und ihn zu fragen, ob er den Prozeß annehmen werde. Hirsemenzel lehnte ab, und zwar weil bei dem Prozeß nichts herauskomme. Der Richter werde in der Behauptung, daß ich im Solde eines Fürsten stehen solle, nichts Ehrenkränkendes finden und eine Beweiserhebung darüber ablehnen. Tölcke würde also höchstens wegen Beleidigung verurteilt, womit mir nicht gedient sein könne. Weiter machte Hirsemenzel geltend, ließe ich den Grafen Platen, den Hausminister des Exkönigs von Hannover, als Zeugen darüber vernehmen, ob die Behauptung Tölckes wahr sei, so werde dieser schon der Konsequenzen halber das Zeugnis verweigern und dadurch erhalte die Behauptung Tölckes einen Schein von Berechtigung. Eichhoff richtete darauf zweimal ein Schreiben an Tölcke mit der Aufforderung, imSozialdemokratdie Beweise zu veröffentlichen, da er behauptete, ich stündeerwiesenermaßenim Dienste des Exkönigs. Tölcke schwieg; ich richtete darauf ebenfalls eine Aufforderung an ihn, die Beweise zu veröffentlichen. Statt dessen wiederholte er seine Beschuldigung und forderte mich auf, ihn zu verklagen. Ich nannte ihn darauf einen gemeinen Verleumder und ersuchte ihn, mich vor dem Leipziger Gericht zu belangen, da der Ausgang des Prozesses in Berlin kein Resultat verspreche. Die Sache ging aus wie das Hornberger Schießen. Bracke gegenüber erklärte Tölcke, er selbst habe keine Beweise für seine Behauptung, aber ein Regierungsrat(!) habe die Behauptung aufgestellt und den könne er nur bei einer gerichtlichen Klage meinerseits als Zeugen zum Beweis seiner Angaben zwingen.

Die sogenannte ägyptische Augenkrankheit eine Entzündung der Schleimhaut, der Conjunctiva des Auges, sowohl des Augapfels, als auch der Augenlider, welche ansteckend und in Aegypten endemisch ist, eine seit Hippokrates Zeit bekannte Krankheit, wurde durch die französische Invasion unter Napoleon I. und durch die Engländer nach Europa gebracht; indeß befällt sie erwiesenermaßen Europäer weniger, als die Eingeborenen und Letztere werden besonders davon afficirt, weil sie nicht durch größte Reinlichkeit die fortwährenden schädlichen Einwirkungen des Staubes, von dem die Luft stets geschwängert ist, unwirksam machen.