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Aktualisiert: 11. Mai 2025
Preußen schoß den kleinen Herren die Gelder vor. Der Durchfuhrhandel auf den neuen Straßen wurde völlig freigegeben. Dazu mehrfache Zollerleichterungen und freier nachbarlicher Verkehr zwischen Meiningen, Gotha und Preußens thüringischen Enklaven.
Nur gutmütige Schwäche konnte das Gelingen der großen Zollreform abhängen lassen von der vorausgehenden Zustimmung eines Dutzends kleiner Herren, die nach deutscher Fürstenweise allein für die Beredsamkeit vollendeter Tatsachen empfänglich waren. Lediglich die Eitelkeit der Nachbarfürsten ward gekränkt; den wirtschaftlichen Interessen der Enklaven gereichte Preußens Vorgehen offenbar zum Segen.
Ebenso wenig durfte Preußen den Verkehr der Enklaven völlig unbeaufsichtigt lassen. Was diese Ländchen selbst an Zolleinkünften aufbrachten, bildete freilich nur den achtzigsten Teil der preußischen Zolleinnahmen; doch durch den Schmuggel konnten sie den Finanzen Preußens hochgefährlich werden.
Das sei jetzt Sachsens Fall, wenn Thüringen sich mit Preußen verständige eine offenbare Sophisterei, da jene Klausel sich nur auf entlegene Enklaven bezog. Wollte der sächsische Hof ehrenhaft verfahren, so mußte er sofort einen neuen Kongreß der mitteldeutschen Verbündeten berufen, dort die Auflösung des unhaltbaren Vereins beantragen und dann erst mit Preußen unterhandeln.
Die unglückliche zerrissene Gestalt seines Gebietes zwang den preußischen Staat, auch wenn er auf alle Eroberungspläne verzichtete, mindestens zum handelspolitischen Ehrgeiz; er konnte sein Steuersystem kaum durchführen, wenn er nicht außer den Enklaven auch noch einige nur halb umschlossene Nachbarlandschaften seinem Zollgesetze unterwarf.
Fast ein Jahr währten die Verhandlungen zwischen den beiden hessischen Häusern wegen der Erleichterung einiger Enklaven; da erklärte der Kurfürst: die gegenseitige Verpflichtung, die Durchfuhrzölle auf gewissen Straßen nicht zu erhöhen, solle allein für Darmstadt, nicht für Kurhessen gelten!
Einen widerwärtigen Übelstand, der sofort beseitigt werden mußte, bot die Lage der zahlreichen Enklaven. Die Zollinien wurden alsbald soweit vorgeschoben, daß sie die anhaltischen Herzogtümer fast ganz und auch einen Teil der kleinen thüringischen Gebiete, die mit Preußen im Gemenge lagen, umfaßten. Alle nach diesen Ländern eingeführten Waren unterlagen ohne weiteres den preußischen Einfuhrzöllen.
Indem Eichhorn die Kleinstaaten einlud zu freundnachbarlichen Verträgen über die Behandlung der Enklaven, erklärte er zugleich die Bereitwilligkeit des Königs, auch über den Anschluß nichtenklavierter Gebiete zu verhandeln.
Solange in Berlin diese Ansichten vorherrschten, die offenbar mit dem alten unseligen Gedanken der Mainlinie zusammenhingen, ließ sich eine Erweiterung des Zollsystems über die kleinen Enklaven hinaus nicht absehen.
Erst nachdem die neue Grenzbewachung in Kraft getreten, ließ Eichhorn zu Anfang 1819 diesen Staaten die Einladung zugehen, mit dem Berliner Kabinett wegen des Zollwesens zu verhandeln. Der König sei bereit, nach billiger Übereinkunft den Landesherren der eingeschlossenen Gebiete das Einkommen zu überweisen, das seinen Staatskassen aus den Enklaven zufließe.
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