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Aktualisiert: 18. Mai 2025


Diese letzte Darstellung findet nirgends ihresgleichen und zeigt in dem Bestreben eine Lokalität für die Hölle zu schaffen einen Fortschritt gegenüber den bisherigen. Am Boden liegt der Satan an Händen und Füssen gefesselt. Nach der Quirinianischen Handschrift ist er bärtig und von Schergen von dunkler Hautfarbe umgeben, deren Haare flammenden Garben gleichen. Im Cod.

70: Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß wir in den undatierten Schriftstücken, die uns in Voigt, Cod. dipl. Pruss. V n. 31 und HR. I 8 n. 1162 erhalten sind, Entwürfe zu den geforderten englischen Privilegien zu sehen haben. Sed non video alicubi, quod de eis est concordatum.

Die dortigen Lutheraner ruhten jährlich drei halbe Werktage von aller Arbeit und begaben sich zur Anhörung einer Predigt, durch die man zugleich dem Hagelschlag wehrte. Eine solche Rede findet sich in Zerrenners Ackerpredigten, Magdeburg 1783, 282. Die Ankenschnittenprozession zu luzernisch Beromünster wird bereits in der Urkunde von 1223 erwähnt bei Neugart, cod. diplom. no. 190.

In Italien Konfiskation des Schiffes durch das Strafurteil, dann Verkauf und Behandlung des Erlöses, als wäre es für gute Prise erklärt, Cod. per la mar. merc. Art. 334 Abs. 3 und 228 f.

Sie heisst die Heidenheimer ungenannte Nonne, und war 762 ins Heidenheimer Kloster eingetreten, also noch zu Walburgis Lebzeiten. Das Original ist erst seit Canisius und Mabillon bekannt geworden und steht gedruckt bei Falkenstein Cod. dipl. 447. Bei der franz.

Es ist geschehen im ital. Cod. p. l. mar. merc. St. G. B. Art. 105 § 1, während z. B. das französ. Denn sie widerspricht den Kriegsgesetzen. Preuss. Allgem. Jur. Publ. Im allgemeinen betrachtet der Heimatstaat das Schiff nicht als Piraten, vgl. französ. St. G. B. Art. 104 § 1. Ital. Cod. p. l. mar. merc. Art. 322 Abs. 2 und span. St.

Das zweite zeigt durch die Überschrift des § 2: Secunda peticio concessa per Heinricum Plawe vestrum predecessorem, daß es in der vorliegenden Fassung aus der Zeit nach 1413 stammt. Welcher von beiden Entwürfen der ältere ist, läßt sich nicht entscheiden. Sie stimmen in mehreren Paragraphen überein, mehrere sind fast wörtlich aus den hansischen Privilegien entnommen, so § 3 von Voigt, Cod. dipl.

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