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Fuer die im Jahre 486 gegruendete Gemeinde Ariminum und ebenso fuer alle spaeter konstituierten autonomen Gemeinden wurde die Bevorzugung vor den uebrigen Untertanen beschraenkt auf die privatrechtliche Gleichstellung ihrer und der roemischen Gemeindebuerger im Handel und Wandel sowie im Erbrecht ^12.

Dieses Ausfuhrverbot enthielt eine große Schädigung des Handels der nichtpreußischen Hansestädte, da es den Export auch für sie wichtiger Produkte verhinderte. Kampen bat deshalb um Aufhebung des Verbots mit Ausschluß des Handels nach England; die Preußen lehnten aber die augenblickliche Erfüllung der Bitte ab. HR. I 3 n. 486. 27: Hans. U. B. IV n. 888. 28: Hans. Gesch. Qu. VI S. 160 Anm. 1.

Siegfrieds Kräfte hatten sie erledigt aller Noth. Siegfried der schnelle war wohl schlau genug, 485 Daß er die Tarnkappe aufzubewahren trug. Dann gieng er zu dem Saale, wo manche Fraue saß: Er sprach zu dem König, gar listiglich that er das: "Was säumt ihr, Herr König, und beginnt die Spiele nicht, 486 Die euch aufzugeben die Königin verspricht?

Der Ingenieur erklärte zunächst die Tracenführung, wonach die Tragseile beim Bahnhof eine Seehöhe von 486 m haben; diese Höhe beträgt im Scheitel der Bahnstrecke bereits 856 m, um sich dann bei der Fabrik drinnen auf 538 m zu senken. Die Steigung der Drahtseilbahn schwankt zwischen Null und 580 pro mille, die horizontale Länge beträgt 3640 m.

N. F. II S. 360, HR. II 6 n. 557, 558, 7 n. 35 § 44, 40 § 16, 139 § 51, 141 § 17, Hans. U. B. X S. 83 Anm. 1, n. 173 §§ 13 ff. 49: Caspar Weinreich S. 734, HR. II 6 S. 473 Anm. 1, Hans. U. B. X n. 100, 107, 119, 138, 173. 50: HR. II 6 n. 547, 548, 550, 592-595. 51: HR. II 6 n. 486. Vgl. Stein, Hanse und England S. 44 f. 52: HR. II 6 n. 596 §§ 4-8, 603, 608, 638, 639. 53: HR. II 6 n. 640-643.

Es wurde den fremden Kaufleuten verboten, in den Hansestädten Schiffe bauen zu lassen oder zu kaufen. HR. II 2 n. 421 § 4, 644 § 9, 7 n. 486 § 14. 7: Siehe die Antworten, die Danzig 1439 und 1442 auf die englischen Klagen erteilte. HR. II 2 n. 318, 7 n. 484. 8: HR. II 2 n. 318, 346, 380. 9: HR. II 2 n. 538-540, 644, S. 455 Anm. 2, 7 n. 471. 10: HR. II 2 n. 638, 639, 647, 653 § 4, 655, 7 n. 484.