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Die Hexenprozesse in der zweiten Hälfte des sechszehnten und in der ersten Hälfte des siebenzehnten Jahrhunderts in den geistlichen Fürstenthümern Deutschlands.

Vor allen Dingen hier in Paris,“ erwiderte der Marschall Leboeuf, „bei dem siebenzehnten Jägerbataillon und dem siebenzehnten Linienregiment.

In den Städten geht Alles gut, aber auf dem platten Lande, in meinem unbändig großen Kastell so fast ganz allein zu sein, ist eine Lage, die nicht Jeder durchführt. Die Avantgarde der Republikaner rückte hier am siebenzehnten Januar ein.

Ich sprach einige freundliche Worte mit dem Knaben, welcher über sieben Jahre alt schien, er erwiderte diese Worte unbefangen und, wie ich glaubte, zutraulich. Dann gingen wir, die Räume des Hauses zu betrachten. Das Haus war nicht alt, es war kein Schloß und mochte in dem siebenzehnten Jahrhunderte gebaut worden sein.

So dachten und redeten die Koryphäen der Rechtswissenschaft im siebenzehnten Jahrhundert über die Hexerei und über die Hexenverfolgung, woraus sich leicht entnehmen lässt, dass damals die Jurisprudenz überhaupt von dem Wahn der Hexerei vollständig befangen und geknechtet war.

Pfaff, die Hexenprozesse zu Esslingen im sechszehnten und siebenzehnten Jahrhundert, in der Zeitschr. für die Kulturgesch., 1856, S.

Gegen das Ende des siebenzehnten Jahrhunderts war die Pest des Hexenglaubens auch nach =Nordamerika= von England her eingeschleppt.

In der Volksmeinung war jedes Weib, das einmal in den Verdacht der Hexerei gekommen war, unehrlich. Als 1695 (also ganz am Ende des siebenzehnten Jahrhunderts) die Wittwe eines dasigen Schneidermeisters, die als der Zauberei verdächtig lange Zeit auf dem Schlosse im Hexenthurm gesessen hatte, vor der Beendigung des mit ihr angestellten Prozesses gestorben war, musste die (anfangs sich weigernde) Schneiderzunft daselbst durch Drohungen gezwungen werden, die Leiche der »Hexe« zu Grabe zu tragen.

Während der ganzen ersten Hälfte des siebenzehnten Jahrhunderts war in Kurmainz die Hexenverfolgung im fortwährenden Steigen. Kurfürst =Johann Schweikart= (1604-1626) brachte in dieselbe zuerst System, indem er, nachdem er sich von der theologischen und der juristischen Fakultät seiner Hochschule umständlichst über das fluchwürdige Wesen und Treiben der Hexen hatte belehren lassen, eine Untersuchungsordnung für Hexenprozesse mit achtzehn General- und achtundneunzig Spezialfragen aufsetzen und allen Gerichten im Lande zuschicken liess. Die schrecklichste Zeit nahm jedoch mit dem Regierungsantritt seines Nachfolgers, des Kurfürsten =Georg Friedrich (v.

In der Landgrafschaft =Hessen-Cassel= war im siebenzehnten Jahrhundert derselbe Aberglaube heimisch, der damals alle Welt beherrschte.