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Da es aber noch viele ältere Kinder, welche derzeit von ihrem Vater sehr wenig oder noch gar nichts erhalten haben, zur Unterstützung für daß Fortkommen, so bitte ich deshalb gehorsamst, Ihre wohlwollende Gütte, möchten auch dieser Kinder Väter sammt Vormund einvernehmen, welche schon älter sind, da wohl etliche derselben noch keinen Vormund haben, und mit der Kindesmutter, auf welcher alle Sorge lastet, wird Mutwillen getrieben, so daß selbe oft selbst bereits nichts mehr anzuziehen hat, noch vielweniger das Kind. Wenn man dann was verlangt für das Kind, so giebt es alle möglichen Ausreden, wenn z.B. das Kind und dessen Kind anderer Glaubens-Confesion ist, als der Vater, so heißt es, mußt mir halt das Kind lassen, sonst zahl' ich nichts, wenn schon dann auch auf das Kind schlecht geschaut wird beim Vater,
Insbesondere bitte ich, das Sie, Herr Bezirksrichter und Kindsvater, sich um mich und mein zwölfjähriges Dirndl vor Gericht annähmen, weil ich mich schenihre des Weiteren, so möchten Sie die Sache kriminalisch doch ohne Angabe meines Nahmens und Wohnortes betreiben. Sind Sie doch so wohl! Hochachtungsvol und auf Ihre Gütte hoffend zeichnet