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So stand es damals um die Intelligenz der Träger der Wissenschaft in Baiern, wesshalb es nicht Wunder nehmen kann, dass, nachdem die Kunde von dem Vortrage Sterzinger's wie ein Lauffeuer durch das ganze Land gegangen war, dessen Name alsbald in allen Schichten der Gesellschaft mit Grimm und Verachtung genannt ward. Er wurde überall als Frevler am Glauben verschrieen. Auch traten, nachdem die Rede im Druck erschienen war, aller Orten literärische Verfechter des Hexenglaubens auf. Zunächst erschien eine Streitschrift unter dem Titel: »Urtheil ohne Vorurtheil über die wirkend- und thätige Hexerey, abgefasset von einem Liebhaber der Wahrheit, 1766. =Mit Erlaubnis der Oberen.=« Im Verlaufe des nun beginnenden Streites zeigte es sich, dass der Verfasser ein Augustinermönch und Professor der Theologie zu München, =Agnellus Merz= war. Derselbe entwickelte und verfocht (also »mit Erlaubnis der Oberen«) in seinem Pamphlet folgende Lehre: »Unter der heutigen und sogenannten Hexen- und Zauberkunst verstehen wir nichts Anderes als ein ausdrückliches oder geheimes Bündniss mit dem Teufel, kraft dessen man sich demselben gegen die von ihm versprochenen Vortheile als eigen übergibt. Diese Vortheile vonseiten der Hexe oder Unholde bestehen hauptsächlich in folgenden =Wundern=: dass sie an gewissen Tagen, an bestimmten Orten in einer wollüstigen Zusammenkunft alle Ergötzlichkeiten mit dem Satan geniessen, der sie auf Böcken, Besen, Gabeln u.