Vietnam or Thailand ? Vote for the TOP Country of the Week !
Aktualisiert: 22. Juni 2025
Nachdem durch die §§ 118-120 der ganze vorangehende Inhalt des Statuts möglichem Wandel unterworfen worden, müssen nunmehr diese Paragraphen zum absolut festen Punkt in den Einrichtungen der CARL ZEISS-Stiftung erklärt werden wie § 121 schließlich tut. Außerdem sind gemäß der in der Ausgabe von 1896 hie und da veränderten Anordnung der Paragraphen die erforderlichen Umstellungen vorgenommen. Xa.
In allem Grundsätzlichen ist dieses Verhältnis durch die §§ 4, 5 des Statuts geregelt. Die oberste Richtschnur für die Organisation der CARL ZEISS-Stiftung gibt § 4, dem alle nachfolgenden Bestimmungen in Titel I des Statuts unterstellt sind.
Die Wiedergabe dieser Abschnitte scheint auch deshalb angezeigt, weil das am Schlusse des vorliegenden Bandes in seiner endgültigen Fassung abgedruckte Statut über diesen Gegenstand nichts enthält; denn ABBE hat sich den Bedenken angeschlossen, welche von seinen Freunden gegen die praktische Ausführbarkeit seiner dahingehenden Absicht erhoben waren und auf Verwirklichung seines Planes durch die Organe der Carl Zeiss-Stiftung verzichtet.
Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu Jena. In dieser Gestalt ist es unter dem 5. Dezember 1905 vom Großh. S. Staatsministerium Departement des Innern genehmigt und alsbald veröffentlicht worden und am 1. Januar 1906 in Kraft getreten.
Muß die CARL ZEISS-Stiftung zeitweiligen Schaden durch ihre Einrichtungen in jedem Fall einmal erleiden, wie immer diese Einrichtungen jetzt gestaltet würden, so mag sie ihn dann erleiden durch meine Grundsätze wofür ich die Verantwortung zu übernehmen habe . Titel III. Allgemeine Normen für die geschäftliche Tätigkeit der Stiftung. Zu §§ 35, 36.
Ich will nicht, daß die CARL ZEISS-Stiftung zu irgend einer Zeit hinauslaufen könne auf bloße Verwaltung einer Vermögensmasse in toter Hand. Sie soll immer eine spezifische Aktion haben, die eines besonderen Rechtssubjekts und besonderer Organe wirklich bedarf, die nicht füglich ebensogut von irgend einer sonst vorhandenen Stelle geübt werden könnte.
Falls die Carl Zeiss-Stiftung in ein neues Betriebsunternehmen eintritt im Gesellschaftsverhältnis mit einem andern, so dürfen hinsichtlich seiner Verwaltung die Vorschriften dieses Titels II auch für die Dauer des Gesellschaftsverhältnisses keinen weitergehenden Abänderungen unterworfen werden, als § 32 hinsichtlich des Glaswerks vorsieht.
Erst vor etwa zwei Jahren hat sich mir der Gesichtspunkt für eine neue Stellungnahme in dieser Angelegenheit ergeben als ich an die Vorarbeiten für das im vorigen Jahre festgestellte »Statut der Carl Zeiss-Stiftung« herantrat und dabei vor die Aufgabe mich gestellt sah, die Grundsätze der Lohnregulierung, die bei der Optischen Werkstätte im Lauf der Zeit sich herausgebildet hatten, zu fixieren, um ihnen auch für die Zukunft dauernde Anerkennung zu sichern.
Art. 14. Sollte die Universität Jena als staatliche Hochschule aufgehoben werden, so hört von da ab die Verpflichtung der Carl Zeiss-Stiftung zu weiteren Leistungen gemäß Art. 2 auf.
Ich halte es überhaupt nicht für anständig, namentlich aber nicht für die CARL ZEISS-Stiftung, Erzeugnisse, die der Absicht nach dem Dienst wissenschaftlicher Forschung bestimmt sein sollen, hinsichtlich der geschäftlichen Verwertung des Urheberrechts auf gleichem Fuß zu behandeln wie Erzeugnisse, die dem Erwerb oder den gewöhnlichen Bedürfnissen des praktischen Lebens dienen.
Wort des Tages
Andere suchen