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Aktualisiert: 28. Juni 2025
Die Verbote, den Totem nicht zu töten und nicht zu essen, sind nicht die einzigen Tabu, die ihn betreffen; manchmal ist es auch verboten, ihn zu berühren, ja, ihn anzuschauen; in einer Anzahl von Fällen darf der Totem nicht bei seinem richtigen Namen genannt werden. Die Übertretung dieser den Totem schützenden Tabugebote straft sich automatisch durch schwere Erkrankungen oder Tod . Vgl.
Zanga. Herr, und jetzt genug geschwärmt. Nun laßt uns von Nöt'germ sprechen. Rustan. Nötig? Nöt'germ? Oh, nicht denken, Laß mich fühlen jetzo noch! Nicht mehr in dem Qualm der Hütte, Eingeengt durch Wort und Sorge, Durch Gebote, durch Verbote; Frei, mein eigner Herr und König. Wie der Vogel aus dem Neste, Nun zum erstenmal versuchend Die noch ungeprüften Flügel.
2. alle diejenigen, welche einem von der Polizeibehörde innerhalb deren Zuständigkeit erlassenen, in ortsüblicher Weise publicirten oder sonst zu ihrer Kenntniß gelangten Verbote der im § 1 erwähnten Versammlungen zuwider dennoch an der verbotenen Versammlung theilnehmen,
Auf den Eindruck, den sie davon empfing, bezog sie sich später, wenn sie angesichts gewisser strenger Erziehungsmethoden in bezug auf die Lektüre zu sagen pflegte: "Laßt die Kinder nur lesen ohne Kommentar, ohne Ge- und Verbote.
Aus allem, was ich hier über die Entstehungsgeschichte unseres Polizeigesetzes Ihnen dargelegt habe, ergibt sich mit voller Sicherheit, daß dieses vielbescholtene Gesetz, weit davon entfernt, den Polizeibehörden alles zu erlauben, ganz im Gegenteil nach dem übereinstimmenden Willen der gesetzgebenden Faktoren ihre Befugnisse in bezug auf Gebote und Verbote ganz außerordentlich eng umgrenzt.
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