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Aktualisiert: 12. Juni 2025
|Unter diesem obersten Gedanken hat die spezielle Richtschnur für die in unserem Kreis allmählich angebahnte Ordnung des Verhältnisses zwischen Personal und Unternehmer durch zwei Erwägungen sich bestimmt, von denen die eine auf die persönlichen Beziehungen, die andere auf das wirtschaftliche Verhältnis ausgeht.
Unternehmer und Arbeiter müßten allerdings zusammenwirken und Vorurteile speziell auch gegen die Sozialdemokratie dürften keine Rolle spielen ... Leider ist meine Arbeitskraft schon anderweitig so stark in Anspruch genommen, daß ich wohl mitraten, aber nicht mittaten kann ...« Diesen Satz enthielt noch jeder Brief, den ich erhalten hatte.
Der Unternehmer als solcher hat keinerlei Befugnis, aus dem Arbeitsvertrag heraus seinen Kontrahenten gegenüber die Funktionen eines Organs zur Wahrung allgemeiner Interessen der Gesellschaft oder des Staates sich anzumaßen, weder präventiv noch repressiv. Dafür sind Polizei oder Staatsanwalt und Strafrichter da.
Der Staat selbst erkennt hinsichtlich seiner Beamten das Unzutreffende jener Annahme an, indem er in seinem Pensionsetat für den Kräfteverbrauch in seinem Dienst besonders aufkommt. In demselben Verhältnis aber, in welchem die Beamten zum Staat stehen, stehen in diesem Punkte kraft der organisierten Arbeitstätigkeit die unselbständigen Arbeiter zur Gesamtheit der Unternehmer.
Dieser Einfluss ist aber ein vielfach mächtigerer, seit die Volksschule zu grosser Entwicklung gelangt ist und wenn der Staat seine Befugnisse erweitert und auch in der Volkswirthschaft nicht nur leitend, sondern verwaltend eingreift. Bald wird man einsehen, dass der Staat den Beruf hat, seine Sphäre immer weiter auszudehnen und dass er insbesondere den Beruf hat, Unternehmer zu sein.
Ein glücklicher Einfall erinnerte die Unternehmer an die Marienkrone, die, nachdem sie aus dem Ofenloche des Bischofs ans Licht gefördert, mit Beschlag belegt war und sich nebst sämtlichen dazugehörigen Edelsteinen noch immer in gerichtlicher Verwahrung befand, und deren Geldwert hinreichte, um die Vollziehung des großen Geschäftes daraus zu bestreiten.
Dabei gesellen sich aber zur physischen Leistung und zur technischen Fertigkeit der Arbeiter ganz neue Kräfte, welche teils der Unternehmer persönlich stellt, teils durch andere heranbringt, die gleichfalls als Unselbständige in seinem Dienst stehen.
In gewisser Art haben unsere Einrichtungen eine Probe zu bestehen, ob sie den Boden bilden können, auf welchem Interessengegensätze, Interessenstreite auf sachlichem Wege, ohne Haß und Erbitterung, auf friedlichem Wege, zum Austrag gebracht werden können. Ehe ich zu diesen einleitenden Erörterungen: welches ist das Verhältnis zwischen Unternehmer und Arbeiter in unserem Betriebe, übergehe, will ich aber doch ein paar Worte vorausschicken, um die Mißstimmungen, die ich aus manchen Anzeichen und
Die Invaliditäts- und Altersversicherung sei auf die Beiträge beider Teile zu begründen. Ich führte aus: Der Entwurf stelle die Arbeiter unter die Vormundschaft der Behörden und der Unternehmer. Er verweigere den Arbeitern das Recht, das jede andere Klasse für die Verwaltung ihres eigenen Vermögens besitze, das Recht der unumschränkten Selbstverwaltung.
Aus diesem, eine geschichtliche Perspektive zeichnenden Satz haben Bolschewisten den Spruch gemacht: »Beraubt die Räuber!« und Arbeiter haben das buchstäblich genommen und vielfach in drastischer Anwendung befolgt. Die Unternehmer werden schlechthin, statt als ökonomische Enteigner, als moralische Stehler, als Diebe hingestellt.
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